Vermeiden Sie artenschutzrechtliche Verstöße bei Arbeiten am GebäudeArtenschutz nach dem Berliner Modell
Warum?
Viele Vogel- und Fledermausarten nutzen Nischen und Spalten an Gebäuden – eine große Herausforderung für ausführenden Betriebe, denn nicht selten werden brütende Vögel oder Fledermausarten durch die Arbeiten am Gebäude gestört. Für Handwerksbetriebe kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Allein in Berlin werden aktuell etwa 2.000 Wohngebäude pro Jahr saniert. Durch staatliche Förderungen wird diese Sanierungsrate noch steigen.
Wie artenschutzrechtliche Verstöße vermieden werden, erfahren Betriebe in verschiedenen Infoveranstaltungen, die die Handwerkskammer Berlin gemeinsam mit dem Naturschutzverband NABU Landesverband Berlin e.V. anbietet. Hier werden u.a. folgende Fragen beantwortet:
- Wie ist die Rechtslage?
- Wie vermeidet man Pflichtverletzungen?
- Wie berücksichtigt man Gebäudebrüter und Fledermäuse bei Bauvorhaben?
"Treffen Sie auf einer Baustelle auf ein Nest: Nicht entfernen, da dies hohe Geldbußen zur Folge hat und gegebenenfalls sogar strafbar sein kann! Besser erstmal alles stehen und liegen lassen und den Bauherren sowie die zuständige Naturschutzbehörde informieren."
Christian Staege, Rechtsberatung, Handwerkskammer Berlin
Ansprechpartnerin
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