Wer in Berlin im Handwerk gewerblich tätig werden möchte, muss sich eintragen lassen. Eintragungsgrundlagen
Wer in Berlin im Handwerk gewerblich tätig werden möchte, muss sich aufgrund der in der Handwerksordnung (HwO) enthaltenen gesetzlichen Regelungen bei der Handwerkskammer Berlin eintragen lassen. Alle Infos dazu und Ansprechpartner*innen finden Sie hier.
Die Zugehörigkeit zur Handwerkskammer Berlin richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit. Auf Grund der vielen denkbaren Konstellationen empfehlen wir, sich vor Aufnahme der Selbständigkeit mit der Handwerkskammer Berlin in Verbindung zu setzen, um im Vorfeld diesen Punkt zu klären. Als erste Hilfestellung finden Sie einen mit der Industrie- und Handelskammer Berlin gemeinsam entwickelten Leitfaden zur Abgrenzung Handwerk, Industrie und Handel sowie einschlägige Merkblätter zu ausgewählten Tätigkeiten.
Die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks setzt eine persönliche Qualifikation des Betriebsinhabers oder eines verantwortlich tätigen technischen Betriebsleiters voraus.
In einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe ist keine formale Qualifikation erforderlich.
Grundsätzlich ist für Eintragungen das persönliche Erscheinen des Inhabers und Betriebsleiters mit den erforderlichen Unterlagen notwendig. Die Eintragung ist gebührenpflichtig.
Alle geregelten Handwerke und Gewerbe nach der Handwerksordnung