Gesunde Mitarbeiter*innen sind Ihr KapitalArbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Handwerksbetrieb
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind im Handwerksbetrieb wesentliche Aspekte eines erfolgreichen Unternehmens. Die fundierte Ausbildung des*r Betriebsinhabers*in, im Regelfall und sinnvoller Weise mit der Meisterprüfung abgeschlossen, ist die beste Voraussetzung für die Einhaltung der Vorschriften.
Dabei sind in jeder Branche unterschiedliche – gesetzliche und berufsgenossenschaftliche – Vorschriften von Bedeutung (Umgang mit Chemikalien, Schweißarbeiten, Höhenarbeitsplätze, Lärm, Tragen von Lasten, Schutzkleidung).
Die Zahl der Arbeitsunfälle ist in Deutschland seit Jahren rückläufig. Das gilt auch für das Handwerk. Trotzdem sind die Belastungen für die Mitarbeiter*innen zum Teil erheblich und führen dazu, dass nicht jede*r Mitarbeiter*in seine/ ihre jeweilige Tätigkeit bis zur Verrentung auszuführen kann. Dieses Problem wird sich mit der kontinuierlichen Anhebung des Renteneintrittsalters in den nächsten Jahren verschärfen.
Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften haben Regelungen erlassen, die Arbeitnehmer vor übermäßigen Belastungen schützen sollen. So hat der Unternehmer für jeden Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung in schriftliche Form zu erstellen. Dabei kann Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt Hilfestellung leisten (BGV A2).
Merkblatt und weitere Informationen
Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Berufsgenossenschaften im Überblick auf der Seite der DGUV
Allgemeine Informationen zum Betriebsarzt und zur Fachkraft für Arbeitssicherheit auf der Internsetseite der DGUV
Suche nach gütegeprüften Dienstleistern in Ihrer Nähe auf der Internetseite der Gesellschaft für Qualitiät im Arbeitsschutz (GQA)
Tipp:
Für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten hat die gesetzliche Unfallversicherung (VBG) die App VBG Praxis-Check entwickelt, mit der Sie Gefährdungsbeurteilungen dokumentieren, eine To-do-Liste einrichten und abarbeiten können.
Unternehmermodell für kleine Betriebe
Wenn es von Ihrer Berufsgenossenschaft für Ihr Unternehmen angeboten wird, ist für Unternehmen bis zu 10 Mitarbeiter statt externer Fachleute auch das Unternehmermodell anwendbar, bei dem der Unternehmer selbst nach entsprechender Schulung Teile dieser Aufgaben übernimmt. Gerne beraten wir Sie zur Umsetzung des Unternehmermodells in Ihrem Betrieb.
Ansprechpartner
Referatsleiter Innovation und Umwelt