Zum grundlegenden Einmaleins des Unternehmers bzw. der Unternehmerin gehört das Rechnungswesen.Rechnungswesen
Die Aufgaben des Rechnungswesens sind sowohl betriebsintern als auch extern zu sehen. Für den Betrieb bestehen sie in Dokumentation, Kontrolle und Planung. Für Außenstehende sind die Rechenschaftslegungs- und Informationsaspekte ausschlaggebend. Buchhaltung und Jahresabschluss sind dabei die wichtigste Basis.
Darum ist es in diesem Aufgabenbereich besonders wichtig "dran zu bleiben" und sich ggf. neues Wissen zu erschließen.
Buchhaltung
Eine optimale Buchhaltung bzw. Buchführung ist für alle Betriebe aus steuer- und handelsrechtlichen Gründen vorgeschrieben und auch zwingend notwendig. Für kleine Einzelunternehmen besteht hier die Möglichkeit ihre Buchhaltung in einfacher Form zu gestalten und ihren Gewinn oder Verlust mittels Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) zu ermitteln.
Größeren Betrieben und Kapitalgesellschaften ist diese einfache Form der Buchhaltung nicht gestattet, sie sind zur doppelten Buchführung verpflichtet und erstellen einen Jahresabschluss mit Aufstellung einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung.
Da die Buchhaltung die Daten für die Besteuerung durch das Finanzamt liefert, ist man in ihrer Gestaltung streng reglementiert und kann sie nicht frei gestalten. Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung sind zu befolgen.
Ob Sie die Buchhaltung selbst erledigen oder damit einen Steuerberater beauftragen bleibt Ihnen überlassen. Verantwortlich bleiben Sie als Unternehmerin oder Unternehmer.
Kostenrechnung, Kalkulation und Controlling
Um sich auf dem Markt und gegen seine Mitwettbewerber behaupten zu können, muss jeder Betriebsinhaber in der Lage sein, die Preise für seine Produkte und Dienstleistungen kalkulieren zu können. Eine sachgerechte Kostenrechnung und Kalkulation ist deshalb für den Erfolg des Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Der Stundensatz ist betriebsindividuell zu ermitteln und die angesetzte Stundenzahl im Angebot ist durch die Nachkalkulation zwingend zu überprüfen. Nur so können Kalkulationsfehler aufgedeckt und zukünftig vermieden werden.
Controlling heißt den eigenen Betrieb regelmäßig unter die Lupe zu nehmen und mit Plandaten aktiv zu steuern. Die Planung der Unternehmensentwicklung ermöglicht einen regelmäßigen Plan-Ist-Vergleich und damit rechtzeitige Reaktion auf Abweichungen, um Krisen zu vermeiden und neue Chancen zu nutzen.
Voraussetzung ist die Zahlen des eigenen Betrieb genau zu kennen: Umsatzentwicklung, Kostenstruktur, Rendite, Kapitalstruktur und so weiter. Die Steuerung des Betriebes allein am aktuellen Kontostand reicht nicht aus.
Rechnungen erstellen, Elektronische Rechnung, E-Rechnung
Eine Hilfestellung über die gesetzlichen Anforderungen an unterschiedliche Rechnungen und über relevante Informationen zur Erstellung von Rechnungen bietet der aktuelle Flyer zur Rechnungsstellung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
ZDH-Flyer Rechnungsstellung (Pdf-Datei als Download)
Elektronische Rechnungen: Ab dem 01. Januar 2025 gelten besondere Regelungen für Rechnungen zwischen Unternehmen. Bereiten Sie sich am Besten bereits jetzt darauf vor.
Umfangreiche Hilfestellungen und Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Fachthemen und Aktuelles und natürlich durch Ihre Berater:innen der Betriebsberatung.
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