Günstige Finanzierungen finden und mögliche Förderungen in Anspruch nehmenFinanzierung & Förderung
Ganz egal, ob Sie eine Finanzierung für geplante Investitionen oder/und für einen höheren Betriebsmittelbedarf suchen: Ein Überblick über die Kreditangebote der öffentlichen Förderbanken in Berlin hilft Ihnen, die für Sie günstigste Finanzierungsmöglichkeit zu finden.
Unterstützung durch einen externen Unternehmensberater? Erfahren Sie welche Zuschüsse durch das Förderprogramm der BAFA zur "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" und weitere Programme möglich sind.
Finanzierung - Wir unterstützen Sie bei folgenden Themen
- Ermittlung des Kapitalbedarfs
- Erarbeitung von Finanzierungsvorschlägen unter Berücksichtigung öffentlicher Finanzierungshilfen
- Liquiditätsplanung
- Vorbereitung von Bankgesprächen
- Ermittlung des notwendigen Kontokorrentkreditrahmen
- Terminvereinbarung
Terminvereinbarung
Sekretariat Betriebsberatung
Tel. +49 30 25903 - 467
betriebsberatung@hwk-berlin.de
Förderung der Beratung
Öffentliche Förderkredite - Das Wichtigste in Kürze
- Antragstellung vor Investition über die Hausbank
- In der Regel günstigerer Zinssatz
- Tilgungsfreie Anfangsjahre
- Festzinssatz über die gesamte Laufzeit
- Haftungsfreistellung meistens möglich
Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken
Über das Finanzierungsportal „finanzierungsportal.ermoeglicher.de“ finden Sie mit Hilfe der Bürgschaftsbank Berlin eine geeignete Finanzierungslösung. Stellen Sie Ihre Finanzierungsanfragen einfach und schnell rund um die Uhr. Zur passgenauen Finanzierungslösung, bestehend aus verbürgten Bankkrediten und/oder Beteiligungskapital, können Sie dort in nur wenigen Schritten gelangen.
Mehr Informationen zu Öffentlichen Förderkrediten finden sie auch auf den Internetseiten der öffentlichen Banken:
IBB Förderfibel
Für einen umfassenderen Überblick über Kredite und Fördermittel in Berlin steht Ihnen die jährlich neu erscheinende und von der Investitionsbank Berlin im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung herausgegebene Förderfibel zur Verfügung.
IBB Förderfibel (Download als Pdf-Datei oder Bestellung Druckexemplar)
Landesprogramm "Liquiditätshilfen Energie" startet am 20. Oktober 2022
Der Senat von Berlin hat am 18. Oktober das Programm "Liquiditätshilfen Energie" beschlossen. Insgesamt stellt das Land Berlin 100 Mio. Euro für ein Darlehensprogramm zur Verfügung, um die Berliner Wirtschaft in der Energiekrise zu unterstützen.
Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU), Freiberufler und Selbstständige mit Betriebsstätte in Berlin, die sich aktuell in einer existenziellen Krise befinden.
Einzelne Branchen / Wirtschaftszweige werden nicht gefördert, z.B. Wohnungsbauunternehmen, Bauträger und Baugewerbeunternehmen.
Die Unternehmen müssen mittels eines Sanierungskonzeptes, eines Liquiditätsplanes sowie einer Kofinanzierung und Eigenbeteiligung ihre Sanierungsfähigkeit nachweisen. Dieses Konzept ist von einem unabhängigen Sachverständigen zu erstellen bzw. zu testieren. Für die Vergabe der verfügbaren Mittel gilt das Windhund-Prinzip.
Weitere Informationen zum Programm bei der IBB
Die Betriebsberatung berät gerne zu vorhandenen Förderprogramme sowie zu weiteren betriebswirtschaftlichen Fragstellungen.
Das Neustartprogramm Berliner InvestitionsBONUS:
Investitionszuschuss für Berliner Unternehmen
- "Berliner InvestitionsBONUS" setzt Anreize für Investitionen von kleinen und mittelständischen Unternehmen und freiberuflich Tätigen
- Grundförderung bis zu 30%. Erhöhte Förderung von 5 % für die Umsetzung besonders nachhaltiger Investitionsvorhaben (Nachhaltigkeitsbonus)
Der Berliner InvestitionsBONUS ist ein vom Land Berlin initiiertes Förderprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen sowie hauptberuflich Solo-Selbstständigen und freiberuflich Tätigen mit Firmensitz in Berlin einen Investitionszuschuss ermöglicht. Das Neustartprogramm ist grundsätzlich branchenoffen, richtet sich aber vorwiegend an die von der Pandemie besonders geschwächten Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie, die Tourismuswirtschaft sowie Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter „Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm Berliner InvestitionsBONUS“ im Internetauftritt der IBB.
Bitte lassen Sie sich vor Antragsstellung von uns beraten.
Beratungsförderung (BAFA)
Neue Förderrichtlinie "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" gilt ab 01.01.2023!
Mit dem Förderprogramm der BAFA "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmem der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe. (Achtung: Ausnahmeregelungen bei Ärzten und einigen weiteren Freien Berufen.)
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zum Beraterhonorar gewährt. Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro.
Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte.
Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten im Land Berlin 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei Beratungen pro Jahr und maximal fünf Beratungen innerhalb der Richtliniendauer von vier Jahren.
Die Förderrichtlinie gilt längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.
Förderanträge können online ab 1. Januar 2023 gestellt werden.
Die neue Förderrichtlinie sieht vor, dass Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr bestehen (Tag der Gewebeanmeldung oder der Handelsregistereintragung bzw. bei Freiberuflern der Tag der Anmeldung beim Finanzamt), ein kostenloses Informationsgespräch bei einem in das Förderprogramm eingebundenen regionalen Ansprechpartner (Regionalpartner) führen müssen, sofern sie eine geförderte Beratung in Anspruch nehmen wollen.
Das Informationsgespräch mit dem Regionalpartner kann nun bis zur Einreichung des Verwendungsnachweises geführt werden.
Die Handwerkskammer Berlin ist zuständiger Regionalpartner der Leitstelle beim ZDH für die Antragstellung von Berliner Handwerksbetrieben.
Die Details des Programms und der Beantragung haben BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) für Sie zusammengestellt:
ZDH BAFA Programm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU"
Potenzialberatung
Mit der Förderung von Potenzialberatungen im Handwerk, verarbeitenden Gewerbe, im produktionsnahen Dienstleistungsgewerbe sowie in der digitalen Wirtschaft können kleine und mittlere Unternehmen finanzielle Mittel für die Einholung externer Beratung erhalten. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten (ohne Mehrwertsteuer, Reise- und Nebenkosten). Je antragstellendem Unternehmen sind höchsten 8.000 € für eine Grundberatung und 8.000 € für eine anschließende Aufbauberatung möglich.
Abweichend zu anderen Beratungsprogrammen muss der Antrag auf Förderung gemeinsam von der Geschäftsführung und der Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestellt werden. Ziel der Potenzialberatung ist, durch externe Beratungen Unternehmen und Beschäftigte von KMU bei der Optimierung der Arbeitsorganisation und des Geschäftsprozesses zu unterstützen. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit verbessert und es können Arbeitsplätze gesichert und ausgebaut werden.
Das Förderprogramm wird aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) kofinanziert (50 %).
Auf dem Internetportal Berlin.de finden Sie weitere Informationen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zur Potenzialberatung, sowie
- die Richtlinie Potenzialberatung (Pdf-Dokument zum Download)
- den Antrag Potenzialberatung (Pdf-Dokument zum Download)
- das Formular de-minimis-Erklärung (Pdf-Dokument zum Download)
und - den Nachweis Potenzialberatung (Pdf-Dokument zum Download).