Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Handwerkskammer Berlin

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.hwk-berlin.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.08.2024 überarbeitet.

Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 27.08.2024 überprüft.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit; Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit und Usability der Senatskanzlei, Abteilung V.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Der Webauftritt www.hwk-berlin.de ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

  • fehlerhafte Tastaturbedienbarkeit
  • fehlerhafte/fehlende Alternativtexte von Bildern und Bedienelementen
  • fehlerhafte Darstellung von Texten und Bedienelementen
  • fehlerhafte oder nicht vorhandene Strukturierung 

Dies liegt u. a. daran, dass die Handwerkskammer Berlin an ein von übergeordneter Stelle festgelegtes Corporate Design und an eine gemeinschaftliche Umsetzung des Webauftritts aller bundesweiten Handwerkskammern gebunden ist. Der gemeinsame IT-Dienstleister ODAV AG ist über die nicht-barrierefreien Inhalte informiert und arbeitet an der Umsetzung der Barrierefreiheit. 

Zusätzlich wird die Handwerkskammer Berlin zeitnah das  Barrierefreiheitstool Eye-Able auf ihrer Website integrieren. Dadurch kann der Webauftritt vom den Besuchenden benutzerindividuell eingestellt und beispielsweise der Kontrast und die Schriftgröße angepasst oder die Webseite vorgelesen werden. Auch eine WCAG-Prüfsoftware (Eye-Able® Audit) soll installiert werden, damit Barrieren auf den Seiten identifiziert und behoben werden können. So arbeiten wir daran, dass die o. g. Barrieren bis Anfang/Mitte 2025 größtenteils abgebaut sind. 

b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

Feedbackmechanismus/Barrieren melden

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Haben Sie eine Barriere auf unserer Seite entdeckt?

Dann nutzen Sie bitte unser  Kontaktformular "Barriere melden"!

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

 Link zum Kontaktformular

 Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit