Fortbildungsprüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
Wir informieren Sie gern über die Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungstermine und Prüfungskosten
Allgemeine Informationen
Ausbilder/-innen haben hohen Einfluss auf die Ausbildungsqualität. Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) regelt, über welche persönlichen und fachlichen Kenntnisse sie verfügen müssen und wie diese nachzuweisen sind.
Welche Zulassungsvoraussetzung gibt es?
Wenn Sie die Ausbildung zum/zur Ausbilder/-in anstreben, sollten Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Der Berufsabschluss sollte vorzugsweise in dem Beruf vorgewiesen werden, in dem Sie die Fachkräfte von morgen ausbilden möchten, da Sie die entsprechenden fachlichen Kompetenzen nachweisen müssen.
Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?
Um sich optimal auf die Fortbildungsprüfung vorzubereiten, bietet Ihnen das Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) Vorbereitungskurse an.
Was sind die Lerninhalte und wie läuft die Fortbildungsprüfung ab?
Die Prüfung über die Ausbildereignung wird durch den Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Berlin abgenommen. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Im schriftlichen Teil der Prüfung sind fallbezogene Aufgaben aus den folgenden Handlungsfeldern zu bearbeiten:
Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen
Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen
Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Unterweisung/Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählen Sie eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Unterweisung/Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und die Gestaltung der Ausbildungssituation sind im anschließenden Fachgespräch zu erläutern.
Was kostet die Prüfung?
Für die Fortbildungsprüfung zum Nachweis der Ausbildereignung nach der AEVO erhebt die Handwerkskammer Berlin eine Gebühr in Höhe von 137,00 Euro.
Um sich für die Fortbildungsprüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) anzumelden, nutzen Sie bitte unser Online-Formular und fügen die erforderlichen Dokumente bei.
Füllen Sie den unten zur Verfügung gestellten Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung AEVO vollständig aus.
Geben Sie Ihren kompletten Namen (wie im Ausweisdokument), Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort und Ihre Meldeadresse (Postanschrift) an. Beachten Sie, dass unvollständige Angaben zur Verzögerung der Zulassung führen können.
Drucken und unterschreiben Sie den Zulassungsantrag.
Füllen Sie das Online-Formular aus und laden den Zulassungsantrag im vorgesehenen Feld hoch.
Füllen Sie den Zulassungsantrag und das Onlineformular vollständig und richtig aus! Fehlende Angaben, zur Person, führen zur Verzögerung der Zulassung. Die damit verbundene Nacharbeit kann den gewünschten Prüfungstermin gefährdet! Geben Sie daher Ihren vollständigen Vornamen und Nachnamen (wie im Ausweisdokument), sowie das Geburtsdatum den Ort und die vollständige Anschrift an!
Wie beantrage ich eine Ersatzbescheinigung für mein Prüfungszeugnis?
Wenn Sie Ihr Prüfungszeugnis nicht mehr finden, besteht die Möglichkeit eine Ersatzbescheinigung über die bestandene Prüfung fertigen zu lassen. Die Ersatzbescheinigung ist kostenpflichtig. Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.
Wie lasse ich mich vom Teil IV der Meisterprüfung befreien?
Sollten Sie die Fortbildungsprüfung nach der Ausbildereignungsverordnung im Zusammenhang mit Ihrer Meisterprüfung erfolgreich ablegen, werden Sie ( auf Antrag) vom Prüfungsteil IV der Meisterprüfung "befreit". Die Prüfungsnoten/-ergebnisse der AEVO-Prüfung werden nicht im Meisterzeugnis angegeben. Diese werden Ihnen in einem separaten Zeugnis über die abgelegte Fortbildungsprüfung ausgewiesen.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Meisterprüfung eine Zulassung benötigen. Weitere Informationen über Zulassung und Anmeldung zur Meisterprüfung im Bezirk der Handwerkskammer Berlin erhalten Sie auf unserer Website Meister*in im Handwerk.
Colourbox.de
Gibt es Fördermöglichkeiten?
Die Handwerkskammer Berlin berät Sie zu den im Rahmen der Fortbildungsprüfungen möglichen Förderungen. Im Bereich Fördermöglichkeiten haben wir die entsprechenden Informationen für Sie zusammengestellt.