Weiterbildung, Lernende, Frauen, Perspektive, Seminar
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Wichtige Informationen zur Förderung von beruflichen WeiterbildungenFördermöglichkeiten

Sie benötigen finanzielle Unterstützung bei Ihren Weiterbildungsvorhaben? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Förderinstrumenten wie das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegs-BAföG sowie unsere Ansprechpartner*innen.





Weiterbildungsstipendium



Aktuelles 

Der nächste Bewerbungsschluss für eine Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium in diesem Jahr  ist der 31. Mai 2024.



Zielgruppe

  • Gefördert werden können qualifizierte Absolventen*innen einer dualen Berufsausbildung, die bei Aufnahme in die Förderung jünger als 25 Jahre sind.
  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein.
  • Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen*innen können nicht aufgenommen werden.
  • Bewerber haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:


Die Berufsabschlussprüfung wurde mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden.

Bewerber*innen sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen.

Die besondere Qualifikation wird durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachgewiesen.



Umfang der Förderung

  • Die Förderdauer beträgt maximal drei Jahre (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre).
  • Als Stipendiat*in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums rückzahlungsfreie Zuschüsse von insgesamt 8.700 EUR für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen.
  • Der IT-Bonus in Höhe von 250 Euro fördert die Anschaffung eines Computers.
  • Pro Maßnahme wird ein Eigenanteil von 10 Prozent der förderfähigen Kosten abgezogen.


Förderfähig im Rahmen des Weiterbildungsstipendiums sind 

  • anspruchsvolle Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
  • anspruchsvolle Weiterbildungen, die der Entwicklung von Kompetenzen sowie der Persönlichkeitsbildung dienen (z.B. Sprachkurse, Fachpraktika im Ausland, EDV-Seminare) und
  • Vorbereitungslehrgänge auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister*in).


Zuständigkeit

Wenn Sie eine duale Berufsausbildung absolviert haben, wenden Sie sich in allen Fragen zum Weiterbildungsstipendium an die Stelle, bei der Ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen war.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, schauen Sie bitte in Ihren Berufsausbildungsvertrag. Ihre Kammer / zuständige Stelle hat ihn gegengezeichnet.



Beantragung

  • Mit dem Antrag auf Aufnahme (siehe nachfolgend "Formulare") können Sie sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben.
  • Anlagen, die Sie bitte Ihrer Bewerbung beifügen, können Sie dem Antrag auf Aufnahme entnehmen.
  • Ihre vollständigen Unterlagen senden Sie bitte ausschließlich auf dem postalischen Weg an die Handwerkskammer Berlin, z.H. Herrn Wortmann, Blücherstraße 68, 10961 Berlin.

Hinweis: Maßgeblich für das Weiterbildungsstipendium sind die Richtlinien über die Begabtenförderung berufliche Bildung für junge Absolvent*innen einer Berufsausbildung (Stand: 01.01.2023). Hier hält die  Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) weitere Informationen bereit.

Hier finden Sie die  Hinweise und Erläuterungen zum Datenschutz für Bewerber*innen und Empfänger*innen von Stipendien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) über die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB).



Formulare



Kontakt

 











Aufstiegs-BAföG



Ortsschild, Geselle, Meister, Weiterbildung, Handwerk, Perspektive
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Geförderte Personen

  • Teilnehmende erfüllen die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung
  • Möglichkeit der Förderung von Teilnehmenden, die bereits über einen Bachelorabschluss oder einen diesem vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen
  • neben Bürger*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft finanzielle Unterstützung über das Aufstiegs-BAföG auch für Bürger*innen der Europäischen Union, Migranten*innen und Geflüchtete, die in Deutschland leben, möglich (konkrete Anforderungen: §8 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz )
  • keine Altersbegrenzung


Geförderte Fortbildungen

  • Aufstiegsfortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit
  • gezielte fachliche Vorbereitung auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht 
  • Niveau des angestrebten beruflichen Abschlusses liegt  über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses 
  • Förderanspruch auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten Fortbildungsstufen (Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin, Bachelor Professional, Master Professional) sowie für Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind


Förderumfang

Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren:

  • Förderung liegt bei maximal 15.000 Euro
  • 50 Prozent als rückzahlungsfreier Zuschuss
  • 50 Prozent als zinsgünstiges Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Meisterprüfungsprojekt

  • Förderung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten
  • maximale Höhe von bis zu 2.000 Euro
  • 50 Prozent der Förderung als Zuschuss

Beitrag zum Lebensunterhalt

  • Beantragung bei dem Besuch eines Vollzeitlehrgangs
  • keine Rückzahlung erforderlich (Vollzuschuss)
  • Gewährung steht in Abhängigkeit zum Einkommen und Vermögen der an einer Aufstiegsfortbildung Teilnehmenden sowie gegebenenfalls zum Einkommen des/der Ehe- oder Lebenspartners*in


Darlehenserlass

  • Erlass von 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens bei bestandener Prüfung
  • weiterer Erlass des Darlehens bei Existenzgründung


Weitergehende Informationen



Kontakt

 











Bildungsgutschein



Mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 1. Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.



Grundsätzliches

Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen können Bildungsinteressierte den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.



Voraussetzungen

Die Teilnahme muss notwendig sein, um Arbeitnehmer*innen bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.

Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die arbeitsmarktlichen Bedingungen ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob zum Beispiel die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.

Die Antragsteller müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.

Arbeitnehmern wird das Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.



Sie erhalten hier weitere Informationen der  Bundesagentur für Arbeit.



Berufsförderungsdienst der Bundeswehr



Berufssoldaten*innen, Soldaten*innen auf Zeit und freiwillige Wehrdienstleistende werden durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) auf ein Ausscheiden aus dem aktiven Dienst vorbereitet beziehungsweise wird ihnen durch eine berufliche und schulische Bildung oder Weiterbildung die Chance zu beruflichem und sozialem Aufstieg ermöglicht. Das Angebot richtet sich nach der Dauer der Dienstzeitverpflichtung. Der Anspruch ist im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) begründet. Auch ehemalige Soldaten*innen auf Zeit haben Anspruch auf eine qualifizierte Beratung.



Weitere Informationen

Regionalteam Berlin

Karrierecenter der Bundeswehr Berlin
Berufsförderungsdienst
Oberspreestraße 61L
12439 Berlin

Kontaktdaten

Telefon extern: +49 (0) 30 6794 2153
Telefax extern: +49 (0) 30 6794 2199
Telefon intern: 90 8200 2153
E-Mail: KarrCBwBerlinBFD(at)bundeswehr.org

Sprechzeiten

Montag – Donnerstag: 08.30 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 13.00 Uhr



Sie erhalten hier  weitere Informationen.