Geschäftsführung der Handwerkskammer Berlin
Die Geschäfte der Kammer werden nach Weisungen des Vorstands vom Hauptgeschäftsführer wahrgenommen. Der Hauptgeschäftsführer wird von der Vollversammlung gewählt. Er nimmt beratend an den Sitzungen des Vorstands und der Vollversammlung teil. Hierbei ist es seine Aufgabe, diese Gremien durch sachgerechte Informationen und Vorbereitung in der Entscheidungsfindung zu unterstützen.