Was uns bewegt: Für einen geregelten Wirtschaftsverkehr in BerlinMobilität & Verkehr
Berliner Mobilitätsgesetz
Die beiden Kapitel Wirtschaftsverkehr und Neue Mobilität des Berliner Mobilitätsgesetzes lagen zum Jahreswechsel als Entwurf vor und wurden im Januar 2023 dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur parlamentarischen Beratung und zur Beschlussfassung weitergeleitet. Aus Sicht der Handwerkskammer Berlin bestehen weiterhin Vorbehalte bezüglich der Umsetzbarkeit:
Artikel vom 25.01.2023: „Vorfahrt für den Wirtschaftsverkehr angekündigt“
Hintergrund und Entwicklung bis heute
Mit dem Ziel eine klimafreundliche „Verkehrswende“ vorzubereiten und entsprechende Verbesserungen durchzusetzen, erarbeitete der Berliner Senat nachfolgend zum sog. „Radentscheid“ vom Sommer 2016 das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung“ – kurz: „Mobilitätsgesetz“. Dieses trat mit drei Kapiteln am 5. Juli 2018 in Kraft und umfasst die Themen allgemeine Mobilität, Radverkehr und ÖPNV.
Im Rahmen des breit angelegten Diskussionsprozesses mit der „Initiative Volksentscheid Fahrrad“ und zahlreichen anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen hatte sich die Handwerksammer Berlin jedoch gemeinsam mit anderen Einrichtungen der Berliner Wirtschaft auch dafür eingesetzt, das Gesetz zu ergänzen.
Gefordert wurde - neben dem zusätzlich geplanten Kapitel „Neue Mobilität“ - insbesondere ein Kapitel „Wirtschaftsverkehr“. Nach langwierigen Erörterungen wurden nunmehr im September 2020 jeweils Referentenentwürfe dazu vorgelegt. Hierzu hat die Handwerkskammer Berlin am 2. Oktober 2020 zusammen mit weiteren acht Organisationen eine umfassende Stellungnahme gegenüber der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) abgegeben.
Stellungnahme zu den Referentenentwürfen für das Berliner Mobilitätsgesetz vom 02.10.2020
Vorrangiges Ziel aus Sicht des Handwerks bleibt die Erreichbarkeit der Kunden mit Service- und Reparaturfahrzeugen. Wesentliche Rahmenbedingung dafür sind Lieferzonen, neben dem bewährten Handwerkerparkausweis bzw. der Betriebsvignette. Die Qualität des künftigen Kapitels „Wirtschaftsverkehr“ im Berliner Mobilitätsgesetzes wird letztlich daran zu messen sein, ob im weiteren eine praxisgerechte Konkretisierung und Umsetzung von Maßnahmen für den Wirtschaftsverkehr erfolgt.
Details finden Sie im Artikel des BBH 09/2018: Schneller, sicher, umweltgerecht
Luftreinhalteplan Berlin: Geschwindigkeitsbeschränkungen bleiben
Am 23. Juli 2019 hatte der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Luftreinhalteplans beschlossen. Kernpunkt der Fortschreibung sind die Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid (NO₂) und konkrete Maßnahmen zu deren Einhaltung. So wurde z.B. ein Durchfahrtverbot auf 11 Straßenabschnitten für alle Dieselfahrzeuge mit Euro 5/V umgesetzt, das dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 9. Oktober 2018 gerecht wurde.
Das Berliner Handwerk forderte von Bund und Land weiterhin Vertrauensschutz und verlässliche Rahmenbedingungen für die betriebsnotwendige Mobilität. Mit der Anlieger-frei-Regelung wurde sodann eine Variante der Umsetzung gewählt, die den Fahrzeugen des Wirtschaftsverkehrs (inkl. Handwerk) das Erreichen aller notwendigen Punkte unbürokratisch ermöglichte.
Im Sommer 2021 wurden die Dieselfahrverbote für einige Strecken bereits aufgehoben, im August 2022 folgte die Aufhebung für die restlichen vier Fahrverbotsstrecken. Um die Einhaltung des NO₂-Luftqualitätsgrenzwertes an allen ehemaligen Fahrverbotsstrecken abzusichern, gilt aktuell für alle diese Strecken weiterhin Tempo 30.
Weitere Aktivitäten zur Luftreinhalteplanung
- Der neue Luftreinhalteplan und die geplanten Maßnahmen waren im Mitgliedermagazin BBH Ausgabe 05/2019 Titelthema.
- Positionspapier NO2, Blaue Plakette und Fahrverbote - Position der Handwerkskammer Berlin, 01/2019
Ansprechpartner
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