Betriebsberatung zum Thema Umweltschutz und Energieeffizienz Umwelt & Energie
Umweltschutz und Energiewende betreffen das Handwerk in unterschiedlicher Weise. Verschärfte gesetzliche Anforderungen und steigende Energiepreise verändern betriebliche Abläufe und den wirtschaftlichen Erfolg. Unsere Umweltberatung berät alle Berliner Handwerksbetriebe zu umweltrelevanten Themen.
Die kostenlose Beratung steht allen Mitgliedsbetrieben offen, die sich zum Beispiel über folgende Schwerpunkte informieren möchten:
- Gesetzliche Bestimmungen im Umweltbereich
- Einsatz moderner Technik zur Minderung von Emissionen
- Abfallvermeidung, Trennung und Abfallentsorgung (ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung von Produktionsabfällen)
- Umgang mit Gefahrstoffen und Altlasten
- Energie- und Materialeinsparung
- Einführung eines Umweltmanagementsystems im Unternehmen
- Vorschriften und Ausnahmeregelungen zur Berliner Umweltzone
Handwerk spart Energie –
Mach mit und mach den Energie-Quickcheck!
Schon durch kleine Änderungen im eigenen und im Verhalten der Mitarbeitenden lässt sich viel Energie einsparen.
Mit den Tipps im Energie-Quickcheck lassen sich kurzfristig und ohne große Investitionen Einsparungen realisieren.
Sanierung von Kastenfenstern - Entscheidungshilfe für Betriebe und Planer
Das traditionelle Berliner Kastenfenster lässt sich mit den richtigen Maßnahmen so sanieren und energetisch ertüchtigen, dass es mit der neusten Fenstergeneration mithalten kann. Der Runde Tisch Kastenfenster bei der Handwerkskammer setzt sich seit Jahren für dieses Thema ein und informiert zu den immer noch zu wenig bekannten Fakten.
Mit der Sanierung gelingt die Kombination vieler wichtiger Aspekte:
- Die historische Bausubstanz und die Ästhetik der Fassaden bleiben erhalten, dem Klimaschutz und der Lärmminderung wird Rechnung getragen.
- Dazu wird Abfall vermieden und die traditionelle Handwerkstechnik unterstützt.
- Die Fördermittel zur energetischen Sanierung von Bund und Land Berlin machen dieses Konzept wirtschaftlich umsetzbar.
Zu diesem Thema haben wir eine 16-seitige Entscheidungshilfe (1. Auflage 04/2022) veröffentlicht, die Ihnen bei der Überzeugung Ihrer Kunden zur Sanierung unterstützen soll.
Die Bearbeitung des Themas wurde aus Mitteln des Aktionsprogramms Handwerk der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe finanziert.
Starten Sie in die solare Zukunft – Broschüre veröffentlicht
Die Nachfrage nach Solaranlagen wird steigen, auch durch die Solarpflicht ab 2023. Schon jetzt verzögern sich Solarprojekte, weil es zu wenige Handwerkinnen und Handwerker gibt, die die Anlagen installieren können. Ohne Sie kommt die Solartechnik nicht auf die Dächer und an die Fassaden.
Machen Sie sich fit für die Solarwende
In der Broschüre „Mit dem Handwerk in die solare Zukunft“ erhalten Sie Informationen, welche Unterstützungen es für Sie gibt – von der Beratung des SolarZentrums über Qualifizierungsmaßnahmen der Innungen bis hin zu Unterstützungen der Bundesanstalt für Arbeit bei der Suche nach neuen Fachkräften.
Ein Solarstromanteil von 25 Prozent in Berlin ist möglich. Das zeigen die Untersuchungen des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesystem (ISE) im Rahmen der Studie zum Masterplan Solarcity Berlin. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen rund 4.400 Megawatt Photovoltaik-Leistung installiert werden – auf Wohnhäusern, öffentlichen Gebäuden und auf Gewerbegebäuden.
"Mit dem Handwerk in die solare Zukunft"
Weitere Informationen:
Initiative Solarwende Berlin
www.solarwende-berlin.de/handwerk
Förderung der Elektromobilität
Mit der Diskussion um die Luftqualität in Ballungsräumen und des Beitrags der Mobilität zur Klimabilanz wird zunehmend auch nach alternativen Mobilitätskonzepten gesucht. Eine mögliche Alternative ist die Nutzung der Elektromobilität. Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs spielt die Nutzung der Elektrizität als Energiequelle von Beginn an eine wesentliche Rolle (Straßenbahn, U-Bahn, elektrischer Schienenverkehr).
Im Bereich der individuellen Mobilität ist die Speicherung der elektrischen Energie im Fahrzeug (Batterie) von entscheidender Bedeutung, da schienengebundene Mobilitätskonzepte auf Grund der damit verbundenen Investitionen unrealistisch erscheinen. Im letzten Jahrzehnt ist mit der Entwicklung der Lithium-Ionen-Batterie die Speicherung höherer Energiedichten möglich geworden. Damit wird die Nutzung der Elektromobilität auch im Individualverkehr technisch möglich. Allerdings ist auch die Nutzung elektrisch betriebener Fahrzeuge als Alternative zum Verbrennungsmotor ist mit erheblichen Investitionen in die Infrastruktur (insbesondere Ladesäulen) verbunden.
Die Elektromobilität soll in Deutschland deutlich an Fahrt aufnehmen. Auch wenn das Ziel, bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge in Deutschland zuzulassen, nicht erreicht wurde, sieht es aktuell so aus, als wenn diese Zielmarke mit einem oder zwei Jahren Verzögerung überschritten wird.
Aktuelle Fördermöglichkeiten
Wirtschaftsnahe Elektromobilität "Welmo" (Land Berlin)
Das Land Berlin hat speziell für kleine und mittlere Wirtschaftsunternehmen, also auch das Handwerk, ein eigenes Förderprogramm aufgelegt. Mit dem Programm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität (Welmo)“ fördert die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Maßnahmen zur Nutzung von Elektrotransportern und der dazugehörigen Infrastruktur. Das Förderprogramm ist zusätzlich zur Bundesförderung (s.o.) nutzbar.
Fahrzeuge mit Plug-In-Hybridantrieb sind seit dem 02.12.2022 nicht mehr förderfähig.
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Land Berlin sowohl die Beschaffung und das Leasing von gewerblich genutzten, elektrisch betriebenen leichten Nutzfahrzeugen (Transporter; Klasse N1 und N2 bis 12 t) als auch die Errichtung von Ladeinfrastruktur im gewerblichen Umfeld. Gefördert werden Neufahrzeuge, Jahreswagen und Leasingfahrzeuge (mindestens 12 Monate). Es werden 25 Prozent der Anschaffungskosten bis zu 15.000 Euro mit diesem Programm gefördert.
Auch die Ladeinfrastruktur auf öffentlichen und privaten Flächen wird für gewerbliche Nutzer mit bis zu 50% der Kosten im Programm www.welmo.de bezuschusst.
Auf Grund der großen Nachfrage nach diesem Programm ist aktuell mit Bearbeitungsfristen von ca. drei Monaten zu rechnen. Nach bestätigtem Antragseingang kann auf eigenes Risiko mit der Umsetzung der Maßnahme (z.B. Bestellung des Fahrzeugs) begonnen werden.
Verpackungsgesetz (VerpackG) seit 2019 in Kraft
Die Rücknahme und Wiederverwertung von Verpackungen ist in Deutschland seit 1991 durch die Verpackungsverordnung geregelt, die 1998 novelliert wurde. Verpackungen werden in die fünf Bereiche
- Verkaufsverpackungen (Serviceverpackungen)
- Umverpackungen
- Transportverpackungen
- Mehrwegverpackungen und
- Getränkeverpackungen
unterschieden.
Auch die Zielhierarchie 1. Vermeidung, 2. Stoffliche Verwertung, 3. Energetische Verwertung und 4. Gemeinwohlverträgliche Beseitigung besteht schon länger. Trotzdem hat sich der Gesetzgeber entschieden, den Verpackungssektor mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) neu zu regeln. Hintergrund sind bestehende Vollzugsdefizite, die in der Vergangenheit nicht die gewünschten Effekte der Abfallvermeidung im Verpackungsbereich zur Folge hatten.
Neu im Gesetz ist die Pflicht der dualen Systeme (Grüner Punkt etc.) die Gebühren nach ökologischen Kriterien zu gestalten.
Für das Handwerk noch wesentlicher ist die Pflicht aller „Hersteller“ von Verpackungen, die an dem System teilnehmen, sich bei der "Zentralen Stelle Verpackungsregister" zu registrieren.
Die Zentrale Stelle ist bundesweit zuständig und wird von den Dualen System und den Branchenlösungen finanziert.
- Informationen über das Verpackungsgesetz stellt die neu eingerichtete Zentrale Stelle unter www.verpackungsregister.org zur Verfügung. Hier finden Sie auch einen How-To-Guide, der Antworten auf viele Fragen gibt.
- Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die wichtigsten Informationen zum Verpackungsgesetz sowie Praxisbeispiele für die Anwendung im Handwerksbetrieb zusammengestellt.
Abfalltransport ist anzeigepflichtig - Meldepflicht für Handwerker
Seit Juni 2014 sind Handwerker, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit Abfälle transportieren, zu einer Anzeige bei der Umweltverwaltung verpflichtet. Diese Pflicht ergibt sich aus europäischen Vorschriften, die in Deutschland mit der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfallAEV) umgesetzt werden.
Neben gewerblichen Transporteuren und Abfallmaklern müssen jetzt auch Gewerbebetriebe, die im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig Abfälle transportieren, diese Tätigkeit anzeigen.
Das gilt zum Beispiel für
- Maler, die Altmaterial in den Betrieb mitnehmen
- Fliesenleger, die herausgeschlagene alte Fliesen zum Sammelplatz oder der Entsorgungsanlage transportieren
- Baubetriebe, die Altholz, ausgebaute Fenster, entfernte Dachpappe oder ähnliches nicht direkt über einen Containerdienst entsorgen sondern selbst transportieren
In unserem Merkblatt zur Abfall-Meldepflicht erfahren Sie, wie der Verordnungsgeber den regelmäßigen Abfalltransport definiert und wie Sie in Berlin am elektronischen Abfall-Anzeige-Verfahren teilnehmen können.
Umweltgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten, insbesondere Boiler und Warmwasserspeicher (veröffentlicht am 16.09.2024)
Immer wieder stellen sich Fragen zur sachgerechten Entsorgung von Elektroaltgeräten, insbesondere bei Geräten, die als Betriebsmittel oder in der Isolierung Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKWs) enthalten. Die Entsorgung von FCKW-haltigen Geräten erfordert besondere Sorgfalt, um die Freisetzung klimaschädlicher Substanzen zu verhindern, was die Verfahren aufwändig und kostenintensiv macht.
Die Grundlagen für den Umgang mit solchen Altgeräten sind seit der Einführung des Elektrogesetzes (ElektroG) 2005 geregelt. Mit der Novellierung des Gesetzes im Jahr 2015 wurden weitere Unklarheiten beseitigt. Seither gilt: Hersteller und Vertreiber, sowie Importeure bei Produkten von außerhalb der EU, sind für die Entsorgung und Verwertung alter Geräte verantwortlich.
Handwerker, die im Rahmen einer Dienstleistung das alte Gerät beim Kunden abbauen und mitnehmen, sollten sich primär an den Hersteller wenden. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, den Transport und die Entsorgung zu organisieren und die eventuell anfallenden Kosten zu tragen.
Eine weitere Möglichkeit bietet die Entsorgung über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in Berlin beispielsweise über die Recyclinghöfe der BSR. Dort können bis zu fünf Elektroaltgeräte, also alles mit Stromanschluss oder Stecker, kostenfrei abgegeben werden. Einzige Bedingung: Das jeweilige Gerät muss in einem typischen Berliner Haushalt vorkommen können – unabhängig davon, ob es ursprünglich aus einem Haushalt, Büro oder Betrieb stammt. Die mögliche Nutzung in einem Haushalt ist das entscheidende Kriterium. Das gilt auch für Nachtspeicherheizungen, die häufig Asbest oder andere künstliche Mineralfasern (KMF) enthalten, sowie für Kühlschränke, Elektro-Boiler und Warmwasserspeicher, deren PU-Schaumisolierungen oft FCKWs enthalten.
Die Entsorgung und Verwertung der Altgeräte von den Recyclinghöfen wird durch die BRAL, ein Tochterunternehmen der BSR und Alba, übernommen. BRAL verfügt über die notwendigen Entsorgungs- und Aufbereitungsanlagen und wird für die ordnungsgemäße Entsorgung aus dem Pool der Elektrogerätehersteller finanziert.
Für die meisten Handwerksbetriebe besteht keine Verpflichtung zur Annahme und Entsorgung von Elektroaltgeräten, da ihre Verkaufsfläche unter der im ElektroG festgelegten Grenze von 400 m² liegt.
Mit den bestehenden Entsorgungswegen über Hersteller, die Recyclinghöfe der BSR sowie freie Annahmestellen kann die umweltgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten gewährleistet und eine Freisetzung von Schadstoffen verhindert werden.
Folgende Annahmestellen stehen im Land Berlin zur Verfügung:
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Umweltberatung der Handwerkskammer Berlin.