Colourbox.de

Start in die Ausbildung: Informationen für AusbildungsbetriebeEinstieg in die Ausbildung

Die nachfolgenden Seiten geben Ihnen insbesondere einen Einblick in die Ausbildungsvoraussetzungen im Handwerk, die vertraglichen Rahmenbedingungen und die Ausbildung von Jugendlichen mit Beeinträchtigungen.





Voraussetzungen zur Erstausbildung im Handwerk im Überblick



Ausbildungswillige Betriebe sollten alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vermitteln können. Hierzu können auch Kooperationen mit anderen Betrieben oder außerbetrieblichen Ausbildungsstätten gebildet werden. Überbetriebliche Ausbildung ergänzt ggf. Ihre Ausbildungsleistung.

Ihre Ausbildungsstätte muss zur Ausbildung in diesem Beruf geeignet sein.
Ausbildende (wer Lehrlinge zur Ausbildung einstellt) müssen persönlich zum Einstellen der Auszubildenden geeignet sein.Ausbildende und Ausbilder/innen müssen persönlich und fachlich zum Ausbilden geeignet sein.

Ihr Betrieb muss mit dem Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe, in dem ausgebildet werden soll, in der Regel bei der Handwerkskammer Berlin eingetragen sein.

Die persönliche Eignung liegt grundsätzlich vor, es sei denn, dass sie keine Kinder oder Jugendlichen beschäftigen dürfen oder wiederholt oder schwer gegen die Handwerksordnung und bestimmte andere Vorschriften verstoßen haben.

Die fachliche Eignung liegt vor, wenn die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.

 Für Rückfragen und weitere Informationen gelangen Sie hier zu dem Kontakt der Ausbildungsberatung.





Vertragliche Rahmenbedingungen

Colourbox.de



Sie erhalten hier Informationen zu den Rahmenbedingungen der Ausbildung im Handwerk wie Probezeit, Vergütung, Urlaubsanspruch, Rechtsgrundlagen.





Beratungsstelle Inklusion im Handwerk

Die Inklusionsberatung setzt dann ein, wenn Sie Jugendliche mit Behinderungen ausbilden möchten und Unterstützungsbedarfe bei Ihren Auszubildenden erkennen. Wir beraten Sie bei der Beantragung von Zuschüssen zur Ausbildungsvergütung bei Behinderung/Schwerbehinderung und zu Möglichkeiten der Begleitung und Förderung der Ausbildung im Betrieb.

Kontakt

Fördermittelgeber

Die Beratungsstelle Inklusion im Handwerk wird gefördert von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung