Informationspflichten und Nutzungsbestimmungen der Nachfolgebörse



Informationspflichten

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Erfüllung unserer Aufgabe erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 a) DSGVO. Die erhobenen Daten zu den gemeldeten Lehrstellen der Betriebe werden bei Vorlage einer Einwilligung an die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit weitergeben. Abgesehen von dieser Datenweitergabe werden im Zusammenhang mit der Lehrstellen- und Praktikumsbörse keine sonstigen Daten an Dritte weitergegeben. Sofern keine besonderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind oder Sie die Verarbeitung widerrufen.

Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz(at)hwk-berlin.de oder unter Datenschutzbeauftragter c/o Handwerkskammer Berlin, Blücherstr. 68, 10961 Berlin, erreichen.

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.



Nutzungsbestimmungen der Nachfolgebörse der Handwerkskammer Berlin

Präambel

Die Nachfolgebörse der Handwerkskammer Berlin, nachfolgend Nachfolgebörse genannt, ist eine Unternehmensbörse zum Thema unternehmerischer Generationswechsel in Berlin.

Die Nachfolgebörse richtet sich an folgende Zielgruppen:

  • Unternehmer, die (einen) Nachfolger suchen, an den/die Sie ihr Unternehmen übergeben können.
  • Meister, Existenzgründer und Unternehmer, die im Zuge einer Nachfolge ein Unternehmen übernehmen möchten.

1. Nutzungsbestimmungen

Mit der Nutzung der Nachfolgebörse sowie der Einstellung von persönlichen Daten erklären sich die Nutzer mit den nachstehenden Nutzungsbestimmungen einverstanden. Die Nutzungsbestimmungen können jederzeit online auf der Internetseite der Handwerkskammer Berlin unter dem Menüpunkt "Nachfolgebörse" eingesehen werden. Die Handwerkskammer Berlin ist berechtigt, die Nutzungsbestimmungen jederzeit zu ändern. Der Nutzer ist an die Bestimmungen der aktuellen und gültigen Version gebunden.

Bei Nichteinhaltung der Nutzungsbestimmungen kann die Nachfolgebörse den sofortigen Ausschluss von der Teilnahme erwirken. Die Nachfolgebörse kann die Annahme eines Veröffentlichungs- und Vermittlungsauftrags ohne weitere Begründung ablehnen.

2. Leistungsbeschreibungen

Über die Nachfolgebörse werden einer möglichst großen Nutzergruppe kostenlos Informationen in Form von Inseraten zur Übergabe/ Übernahme eines Betriebes zur Verfügung gestellt. Die Nachfolgebörse übernimmt die Veröffentlichung von Inseraten und vermittelt den Kontakt zwischen den Nutzern. Die in den Inseraten enthaltenen Angaben beruhen ausschließlich auf Informationen der Nutzer. Der Nutzer ist allein für den Wahrheitsgehalt und die Aktualität der von ihm zur Verfügung gestellten Daten verantwortlich.

Die Recherchefunktion ermöglicht es dem Nutzer im Inseratsbestand nach vorgegebenen Kriterien auch ohne Anmeldung Inserate einzusehen. Um ein konkretes Inserat aufzugeben, ist eine Anmeldung über das Kontaktformular erforderlich. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Nutzer eine Bestätigungsnachricht per E-Mail. Hierin enthalten ist eine inseratsbezogene Chiffre-Nummer. Das Inserat ist in der Unternehmensbörse für zunächst 12 Monate sichtbar. Der Erstkontakt zwischen den Nutzern erfolgt ausschließlich per E-Mail über die Nachfolgebörse.

Die Nachfolgebörse steht nur für Inserate zur Verfügung, die die Vermittlung geeigneter Unternehmen im Rahmen der Unternehmensnachfolge zum Ziel haben. Im Rahmen der Qualitätssicherung der Nachfolgebörse werden nur Anzeigen aufgenommen und Zuschriften an Chiffre-Nummern weitergeleitet, die einen direkten Bezug zur Unternehmensnachfolge haben. Insofern muss es sich immer um Unternehmen handeln, die aktiv tätig sind und ein entsprechendes Gewerbe angemeldet haben. Inserate oder Zuschriften, deren vorwiegender Zweck akquisitorisch ist, die nur den Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Immobilien, Inventar oder Mäntel von Gesellschaften zum Inhalt haben und Werbebriefe jeglicher Art sowie die Suche nach Franchisepartnern, die keinen Nachfolgebezug haben, werden von der Nachfolgebörse weder veröffentlicht noch an Chiffren weitergeleitet. Das schließt Interessensbekundungen, die das Ziel verfolgen, den Inserierenden als Kunden zu gewinnen, ein. Auch die Vermittlung von Geschäftskontakten oder Geschäftsideen ist ausgeschlossen. Zu diesem Zweck ist die Nachfolgebörse berechtigt, die Zuschriften vor Weiterleitung zu überprüfen.

3. Beendigung der Vermittlungstätigkeit

Einen Monat vor Ablauf des Veröffentlichungszeitraums fragt die Nachfolgebörse beim Nutzer an, ob die Veröffentlichung des Inserates für weitere 12 Monate fortgeführt werden soll.

4. Vertraulichkeit und Datenschutz

Alle Angaben zur Identität des Nutzers werden von der Nachfolgebörse streng vertraulich behandelt und nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers Dritten zugänglich gemacht. Die Speicherung der Nutzerdaten erfolgt ausschließlich für interne Zwecke der Nachfolgebörse.

5. Haftungsausschluss und Freistellung

Die in den Angeboten enthaltenen Angaben beruhen auf Informationen der Nutzer. Die Nachfolgebörse ist bemüht, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten und weiterzugeben. Zur Überprüfung der von den Nutzern zur Verfügung gestellten Daten ist die Nachfolgebörse jedoch nicht verpflichtet.

Der Nutzer stellt die Handwerkskammer Berlin als Anbieter der Nachfolgebörse von sämtlichen Ansprüchen frei, die von Dritten gegenüber der Handwerkskammer Berlin wegen Verletzung ihrer Rechte durch eingestellte Inserate und Inhalte geltend gemacht werden, sofern diese auf Angaben der Nutzer beruhen. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die Kostenerstattung notwendiger Rechtsvertretung einschließlich sämtlicher Gerichtskosten.

6. Urheberrechte, Nutzungsrechte

Urheber-, Schutz- sowie sonstige Rechte der Nutzer verbleiben in vollem Umfang beim jeweiligen Rechteinhaber und sind von ihm geltend zu machen. Eine Beteiligung der Handwerkskammer Berlin hieran ist ausgeschlossen.

7. Gerichtsstand und geltendes Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Nutzungsverhältnis ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8. Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser allgemeinen Bestimmungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am Nächsten kommt.