2.1 VwV - Verbundausbildung
- Die Förderung wird, nach Vorlage der entsprechenden Abrechnungsunterlagen, in der Regel rückwirkend für 6 Monate gewährt; in der Regel für die Abrechnungszeiträume September bis einschließlich Februar und März bis einschließlich August, bitte reichen Sie dazu rechtzeitig die jeweiligen Abrechnungsunterlagen ein.
- Es können nur die im Kooperationsvertrag vereinbarten Ausbildungszeiten anerkannt werden. Sollten darüber hinaus weitere Zeiträume in der Verbundausbildung vereinbart werden, benötigen wir eine schriftliche Vereinbarung.
- Es können nur tatsächlich erbrachte Ausbildungszeiten beim Verbundpartner berücksichtigt werden; Berufschulzeiten, Urlaubszeiten und Ausbildungszeiten beim Stammbetrieb sind nicht förderfähig.
- Krankheitszeiten bleiben ebenso unberücksichtigt; jedoch können diese, im Falle des Nachholens der verpassten Ausbildungsinhalte beim Verbundpartner, im Rahmen der festgesetzten Förderhöchstbeträge Berücksichtigung finden.
- Es können nur praktische Inhalte für eine Verbundausbildung -auf Grundlage des einschlägigen Ausbildungsrahmenplans- gefördert werden. Die Prüfung dieser Inhalte im Abgleich mit den Vorgaben des einschlägigen Ausbildungsrahmenplans und die anschließende Bestätigung anhand des Formulars zur "Bestätigung der Notwendigkeit der Verbundausbildung" erfolgt durch eine/n Ausbildungsberater/in der zuständigen Kammer/Stelle.
Für alle Abrechnungen gilt daher:
- Die Ausbildungszeiten beim Verbundpartner sind anhand eines monatlichen Anwesenheitsnachweises zu belegen, wobei Berufschulzeiten, Krankheit, Urlaub und Tage im Stammbetrieb gesondert zu kennzeichnen sind.
- Fallen Krankheitszeiten auf Berufsschultage oder andere nichtförderfähige Tage sind diese auch als solche zu kennzeichnen.
- Fehlzeiten wegen Krankheit sind nur förderfähig, wenn der Verbundpartner schriftlich bestätigt, dass die versäumten Ausbildungsinhalte nachgeholt wurden.
- Nachholzeiten sind wie folgt zu bestätigen: "Die wegen Krankheit versäumten Ausbildungsinhalte vom (Datum)..sind nachgeholt worden."