2.2 VwV - auswärtige Berufsschule in Splitterberufen

  • Förderfähig sind nachgewiesene Schultage der Ausbildung in der geeigneten Einrichtung, d.h. tatsächliche Anwesenheitszeiten im Unterricht der zugewiesenen auswärtigen Berufsschule.
  • Die Befreiung vom Berliner Berufsschulunterricht durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Kontakt 030-90227 5531, ist nachzuweisen.
  • Der Zuschuss beträgt 12,00 EUR je nachgewiesenem Schultag, wenn dem Berufsschüler / der Berufsschülerin die tägliche Fahrt zum Unterrichtsort nicht zugemutet werden kann; Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden nicht zusätzlich bezuschusst. 
  • Zugemutet werden kann die Fahrt immer dann, wenn der Unterrichtsort innerhalb des Tarifgebietes Berlin A, B, C des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg liegt.


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