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Gesunde Mitarbeiter*innen sind Ihr KapitalArbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Handwerksbetrieb

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind im Handwerksbetrieb wesentliche Aspekte eines erfolgreichen Unternehmens. Die fundierte Ausbildung des*r Betriebsinhabers*in, im Regelfall und sinnvoller Weise mit der Meisterprüfung abgeschlossen, ist die beste Voraussetzung für die Einhaltung der Vorschriften.

Dabei sind in jeder Branche unterschiedliche – gesetzliche und berufsgenossenschaftliche – Vorschriften von Bedeutung (Umgang mit Chemikalien, Schweißarbeiten, Höhenarbeitsplätze, Lärm, Tragen von Lasten, Schutzkleidung).

Die Zahl der Arbeitsunfälle ist in Deutschland seit Jahren rückläufig. Das gilt auch für das Handwerk. Trotzdem sind die Belastungen für die Mitarbeiter*innen zum Teil erheblich und führen dazu, dass nicht jede*r Mitarbeiter*in seine/ ihre jeweilige Tätigkeit bis zur Verrentung auszuführen kann. Dieses Problem wird sich mit der kontinuierlichen Anhebung des Renteneintrittsalters in den nächsten Jahren verschärfen.

Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften haben Regelungen erlassen, die Arbeitnehmer vor übermäßigen Belastungen schützen sollen. So hat der Unternehmer für jeden Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung in schriftliche Form zu erstellen. Dabei kann Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt Hilfestellung leisten (BGV A2).



Unternehmermodell für kleine Betriebe

Wenn es von Ihrer Berufsgenossenschaft für Ihr Unternehmen angeboten wird, ist für Unternehmen bis zu 10 Mitarbeiter statt externer Fachleute auch das Unternehmermodell anwendbar, bei dem der Unternehmer selbst nach entsprechender Schulung Teile dieser Aufgaben übernimmt. Gerne beraten wir Sie zur Umsetzung des Unternehmermodells in Ihrem Betrieb.



Ansprechpartner

Referatsleiter Innovation und Umwelt

Dr. Martin Peters

Abteilung Wirtschaftspolitik

Tel. +49 30 259 03 - 460

peters--at--hwk-berlin.de