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Infos zum Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" Ausbildungsbetriebe fördern

Kleine und mittlere Unternehmen, die trotz der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation weiterhin ausbilden oder Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen, können Förderung über das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" beantragen.



Am 17.März 2021 wurde vom Bundeskabinett die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Es wird nun auf das Ausbildungsjahr 2021/2022 ausgeweitet.

Die Weiterentwicklungen betreffen Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 01. Juni 2021 (unabhängig vom Vertragsabschluss) bis zum 15.02.2022 beginnen. Folgende wesentliche Weiterentwicklungen sieht das Programm vor:

  • Die Förderleistungen werden für KMU mit bis zu 499 Beschäftigten (bislang 249 Beschäftigte) geöffnet.
  • Die Definition der Corona-Betroffenheit als Fördervoraussetzung für alle Programmlinien wurde erweitert und liegt bei einem Monat Kurzarbeit oder einem Umsatzrückgang in einem Monat in Höhe von 30 Prozent vor.
  • Künftig wird auch die Vergütung von haupt- und nebenamtlichen Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Ausbildungsbeauftragten (i. H. v. 50 % des Ausbildergehalts, maximal 4.000 € / Monat) bezuschusst. Dies gilt auch für ausbildende Geschäftsführer bis zu einer Höhe von 2.500 Euro.
  • Es wird ein einmaliger Sonderzuschuss für Kleinstbetriebe (bis 4 Mitarbeiter), die trotz Betroffenheit vom zweiten Lockdown die Ausbildung 30 Tage aufrechterhalten haben, rückwirkend ab November 2020 gezahlt. 
  • Die bisherige Ausbildungsprämie für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau halten, erhöht sich für das nächste Ausbildungsjahr von 2.000 Euro auf 4.000 Euro.
  • Die Ausbildungsprämie plus für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau steigern, erhöht sich für das nächste Ausbildungsjahr von 3.000 Euro auf 6.000 Euro.
  • Die Ausbildungsprämie (plus) kann nun auch für neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge gewährt werden, die fortgeführt werden (Ausbildungswechsler).
  • Die Übernahmeprämie wird auf Fälle der Kündigung aus wichtigem pandemie-bedingtem Grund und einvernehmlichen Aufhebungsvertrag erweitert.

Handwerksbetriebe, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, können die Anträge bei der Agentur für Arbeit stellen, in deren Bezirk der Ausbildungsbetrieb liegt. Außerdem muss dem Antrag eine Bescheinigung der nach dem BBiG oder der HwO zuständigen Stelle beigefügt werden.



Alle Informationen zum Bundesprogramm sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit. Bitte achten Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen, da nur dann die Anträge bearbeitet werden.

Wichtig
Anträge werden über die zuständige Agentur für Arbeit gestellt. Die Handwerkskammer stellt lediglich die Bescheinigung aus, die den Anträgen beigefügt werden muss. Bitte reichen Sie das von Ihnen vorausgefüllte Formular "Bescheinigung der zuständigen Stelle" per E-Mail oder postalisch bei uns ein:

 lehrlingsrolle@hwk-berlin.de

Handwerkskammer Berlin, Lehrlingsrolle, Blücherstr. 68, 10961 Berlin



Für weitere Fragen ist die gebührenfreie Hotline des Arbeitgeber-Service unter folgender Nummer erreichbar: 0800 4 555520.