Berliner Handwerk fordert "Erst Testen, dann zur Arbeit"
Pressemitteilung der Handwerkskammer Berlin vom 31. März 2021
Die aktuelle Pandemie-Lage ist ernst. Nur durch klares und sachgerechtes Handeln kann sie bewältigt werden. Leider lassen die seit dem 31. März geltenden Neuregelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gerade dieses in Hinblick auf die Praxis in den Betrieben deutlich vermissen.
„Der dem Handeln des Berliner Senat zugrundeliegende Gedanke, durch umfangreiches Testen der Bevölkerung Infektionsketten frühzeitig zu brechen, ist richtig. Dieses ist insofern wichtig, solange geeigneter Impfstoff nicht in den benötigten Mengen vorhanden ist und eingesetzt werden kann. Was jedoch auf Unverständnis bei den Betrieben stößt, sind vor allem zwei Aspekte: Zum einen die Kurzfristigkeit und die damit verbundene Nichterfüllbarkeit insbesondere der Testanforderungen an Beschäftigte und Kundschaft, die speziell Friseure und andere körpernahe Dienstleistungshandwerke vor schier unlösbare Probleme stellt. Zum anderen der Generalverdacht, unter den sämtliche Beschäftigten gestellt werden: Warum wird den Beschäftigten nicht zugetraut, den von Ihnen zu Hause gemachten Selbsttest wahrheitsgemäß zu bescheinigen? Jede Handwerkerin und jeder Handwerker hat ein Interesse daran, seine Gesundheit zu schützen und sich und andere nicht in Gefahr zu bringen“, so der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Berlin, Jürgen Wittke.
Das Berliner Handwerk hat während des bisherigen Pandemie-Verlaufs gezeigt, dass es verantwortungsvoll handeln kann. Der Kundenkontakt ist ein Wesensmerkmal handwerklicher Tätigkeit. Der Schutz der Gesundheit aller Beteiligten ist dabei unmittelbar mit der wirtschaftlichen Tätigkeit verknüpft und wird stets mitgedacht.
Weiter erklärt Jürgen Wittke: „Leider haben unsere wiederholt vorgetragenen Appelle, sich an einem erprobten Vorgehen in Hinblick auf Testangebote und Testdokumentation der Betriebe zu orientieren, bisher nicht gefruchtet. Das ist sehr bedauerlich, denn das von der Sächsischen Landesregierung umfangreich dokumentierte System könnte leicht auf Berlin übertragen werden.“
In Sachsen können Betriebe ihren Beschäftigten Testangebote in Form von Schnelltests zur Selbstanwendung machen. Die Anwendung der Schnelltests kann in der häuslichen Umgebung der Beschäftigten erfolgen, sodass im Falle eines positiven Ergebnisses sogleich eine Selbstisolation vorgenommen werden kann und keine weiteren Kontakte erfolgen. Die Dokumentation des Testergebnisses erfolgt durch die Beschäftigten selbst, die sich wahrheitsgemäß erklären sollen.
Kontakt: