Handwerkskammer Berlin, Präsidentin Carola Zarth, Hauptgeschäftsführer Jürgen Wittke
M. STAGGAT - Hauptgeschäftsführer Jürgen Wittke und Präsidentin Carola Zarth

Berliner Handwerk kritisiert Praxisferne der neuen Corona-Regelungen

Pressemitteilung der Handwerkskammer Berlin vom 29. März 2021


Die Eindämmung der Corona-Pandemie kann nur durch gemeinsames Handeln gelingen. Dabei ist es wichtig, dass die staatlichen Regelungen nachvollziehbar und anwendbar sind. Leider stehen die jüngsten Beschlüsse hierzu im krassen Widerspruch.

„Die vom Berliner Senat zum 31. März beschlossenen Regelungen zur Organisation, Durchführung und Dokumentation von Corona-Tests für ihre Beschäftigten sind absolut praxisfern. Sie führen zum Gegenteil dessen, was in der aktuellen Situation notwendig ist: Es wird zu einem Mehr an Begegnungen zwischen Personen kommen, da insbesondere die Dokumentationspflicht und Testung unter Aufsicht entweder in den Betrieben oder zwischen den Betrieben und Testzentren zu deutlich mehr Verkehr sowie unnötigen Begegnungen im Betrieb führen wird“, so die Präsidentin der Handwerkskammer Berlin, Carola Zarth. Zudem herrscht in den Betrieben eine sehr große Verunsicherung darüber, wie in der Kürze der Zeit die notwendigen Tests beschafft werden sollen, da deren Verfügbarkeit aktuell nicht in dem benötigten Maße gegeben ist.

Weiter erklärt Carola Zarth: „Mit Unverständnis müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die von uns im Dialog mit der Politik vorgeschlagene Orientierung am Vorgehen der Sächsischen Landesregierung in Hinblick auf Testangebote und Testdokumentation der Betriebe nicht umgesetzt wurde. Dort gibt es ein erprobtes und umfangreich dokumentiertes System, das leicht auf Berlin hätte übertragen werden können.“

In Sachsen können Betriebe ihren Beschäftigten Testangebote in Form von Schnelltests zur Selbstanwendung machen. Die Anwendung der Schnelltests kann in der häuslichen Umgebung der Beschäftigten erfolgen, sodass im Falle eines positiven Ergebnisses sogleich eine Selbstisolation vorgenommen werden kann und keine weiteren Kontakte erfolgen. Die Dokumentation des Testergebnisses erfolgt durch die Beschäftigten selbst, die sich wahrheitsgemäß erklären sollen.