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Handwerkskammer Berlin

Berliner Jobbörsen: Chancengeber für Langzeitarbeitslose gesucht

Pressemitteilung der Handwerkskammer Berlin vom 8. April 2019

In einer gemeinsamen Aktion mit der Handwerkskammer Berlin, der Industrie- und Handelskammer Berlin, dem Unternehmensverbänden Berlin-Brandenburg, der Regionaldirektion Berlin Brandenburg und den Berliner Jobcentern finden in der 15. Kalenderwoche und der 19. Kalenderwoche insgesamt 12 Jobbörsen statt. 

Der Auftakt war heute im Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) der Handwerkskammer Berlin, gemeinsam mit dem Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg. Mehr als 20 Unternehmen haben sich vorgestellt und mit potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern Gespräche geführt. 

Seit Januar 2019 ist es für Arbeitgeber noch einfacher und unkomplizierter, langzeitarbeitslose Menschen in den eigenen Betrieb zu integrieren und ihnen eine Chance zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu bieten. 

Das zum Jahresbeginn in Kraft getretene Teilhabechancengesetz (THCG) bietet mit zwei neuen Förderinstrumenten § 16 e Sozialgesetzbuch Teil II (SGB II) und § 16 i SGB II Arbeitgebern erweiterte Fördermöglichkeiten in Form hoher Lohnkostenzuschüsse. Die Förderung richtet sich an alle Arbeitgeber, die Beschäftigungsverhältnisse für arbeitsmarktferne Personen zur Verfügung stellen. Auch die Förderung von Beschäftigungen in Teilzeit ist möglich.

Eine Anmeldung für die Börsen in der 19. KW ist noch möglich. Interessierte Arbeitgeber wenden sich bitte an ihr Jobcenter bzw. den Arbeitgeberservice.

Jürgen Wittke, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Berlin: „Das Berliner Handwerk brummt. Während die Auftragsbücher der Unternehmen prall gefüllt sind, fehlen an allen Ecken und Enden die Fachkräfte, um die Aufträge zu erledigen. Aktuell suchen 80% unserer Betriebe händeringend Mitarbeiter. Dies sind optimale Bedingungen eine Beschäftigung zu finden - insbesondere für Menschen mit nicht völlig gradlinigem Lebenslauf. Genau hier möchten wir mit der Jobbörse ansetzen.“

Johannes Pfeiffer, Geschäftsführer Operativ der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg: „Getreu dem Motto: „Teilnehmen, Erfolg haben, Chance nutzen“ wird damit die gemeinsame Umsetzung des neuen Teilhabechancengesetzes gestartet. Mit den beiden neuen Regelinstrumenten des Teilhabechancengesetzes können die Jobcenter Menschen, die schon lange auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, Perspektiven für den Weg (zurück) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gemeinsam mit allen Arten von Berliner Arbeitgebern eröffnen.  Ziel aller Beteiligten ist es, Menschen in passende Beschäftigungsverhältnisse zu bringen.

Direkter Kontakt zum Arbeitgeberservice für allgemeine Beratung: 0800 4 55 55 20 (Kostenfrei aus dem deutschen Festnetz).