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Den Wert des eigenen Betriebes einschätzen, aber wie?Betriebsbewertung

Der Wert des eigenen Betriebes ist ein wichtiges Kriterium bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge, aber auch bei Ausscheiden oder Eintritt eines*r neuen Gesellschafters*in. Wie wird dieser Wert ermittelt? Und welches Verfahren ist für Ihren Betrieb geeignet?

Beim Kaufpreis sind Käufer und Verkäufer häufig nicht sofort einer Meinung. Während der Käufer einen möglichst niedrigen Preis bezahlen will, überschätzt der Verkäufer häufig den Wert seines Betriebes.

Für die Bewertung eines Betriebes existiert kein verbindliches Verfahren. Im folgenden sind einige für Handwerksbetriebe gängige Verfahren dargestellt:



Vergleichswertverfahren

Was kosten die Anderen? Diese Methode kann angewendet werden in Branchen, in denen Übertragungen vergleichbarer Unternehmen häufig sind. Zum Beispiel bei Reinigungen, Brauereien und freiberufliche Praxen findet es häufige Anwendung. Als Verhandlungsbasis werden die Preise bisheriger Transaktionen herangezogen. Vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen dieser Branchen ist die Preisermittlung über Vergleichsdaten üblich.

Im Handwerk wird diese Methode in der Regel nicht angewendet.



Substanzwertverfahren

Mit der Substanzwertmethode wird der Unternehmenswert als Summe der im Unternehmen vorhandenen Vermögensgegenstände abzüglich der der Schulden errechnet:

Im Rahmen einer Zeitwertermittlung werden die beweglichen Vermögensgegenstände (Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Einrichtung und Fahrzeuge) ermittelt. Der Zeitwert orientiert sich an den Wiederbeschaffungskosten dieser Vermögensgegenstände. 

Für die Wertermittlung von gegebenenfalls im Unternehmen vorhandenem unbeweglichem Anlagevermögen (zum Beispiel Immobilien), ist ein geeignetes Immobilienbewertungsverfahren anzuwenden. Dies geschieht in der Regel durch einen externen Spezialisten.

Der Substanzwert ergibt sich aus den Werten für das bewegliche (und ggf. unbewegliche) Anlagevermögen zuzüglich des Warenbestandes und des sonstigen Umlaufvermögens abzüglich der Verbindlichkeiten.

Der so ermittelte Substanzwert wird häufig als Mindestwert bzw. als Wertuntergrenze des Unternehmens betrachtet.



Sie benötigen eine Bewertung Ihres betrieblichen Anlagevermögens?

Diese Dienstleistung wird von den technischen Betriebsberater*innen angeboten. Lassen Sie sich die verwendeten Bewertungsverfahren und den Ablauf einer solchen Bewertung erklären! Es besteht die Möglichkeit das bewegliche Anlagevermögen des Betriebes (Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Einrichtung und Fahrzeuge) bewerten zu lassen.



Ertragswertverfahren

Wer den Betrieb weiterführen will, interessiert sich weniger für den Wert des Betriebsvermögens, sondern eher für die zukünftigen Gewinnchancen. Deshalb hat sich die Ansicht durchgesetzt, dass nur der Ertragswert Grundlage der Unternehmensbewertung sein kann. Dieser objektive Wert ist der Barwert der künftigen Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben. Die Schätzung der zukünftigen Erträge beruht auf den Betriebsergebnissen der vergangenen drei Jahre und wird vereinfacht wie folgt berechnet:

Betriebsergebnis der letzten 3 bis 4 Jahre (Durchschnitt)
-    kalkulatorischer Unternehmerlohn
-    außerordentliche Erträge
+   außerordentliche Aufwendungen
=   durchschnittliches Betriebsergebnis



Kombination von Ertragswert und Substanzwert

Gerade bei kleineren Handwerksbetrieben erscheint es sinnvoll, sowohl den Ertragswert als auch den Substanzwert in die Kaufpreisberechnung einzubeziehen.



Bewertung durch die Handwerkskammer Berlin

Ein kostenfreier Service der Handwerkskammer

Die Betriebsberatung der Handwerkskammer Berlin bietet für alle Mitgliedsbetriebe den unentgeltlichen Service einer Betriebsbewertung (Kombination von Ertragswert und Substanzwert) an. Der Wert für das Unternehmen ergibt sich dann beim von der Handwerkskammer Berlin angewandten Verfahren aus der Summe der beiden Werte.

 Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim Sekretariat der Betriebsberatung.

Terminvereinbarung

Sekretariat Betriebsberatung

Tel. +49 30 25903 - 467
betriebsberatung@hwk-berlin.de



Förderung der Beratung

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