Fördermöglichkeiten für Innovations- und Digitalisierungsvorhaben von Bund und Land BerlinFördermittel für Digitalisierung und Innovation
Investitionen in Digitalisierungsvorhaben
Handwerksbetriebe, die ihre Prozesse digitalisieren wollen, konnten Ihr Vorhaben lange Zeit fördern lassen. Aufgrund der derzeit angespannten Haushaltslage - sowohl beim Bund als auch beim Land Berlin - wurden die Förderprogramme leider eingestellt.
Es lohnt sich daher, die folgenden Programme auf Passfähigkeit zu prüfen. Hierbei unterstützen wir gerne:
- Transfer BONUS - Förderung von Forschung & Entwicklung
- GründungsBONUS Plus - das Förderprogramm für innovative und nachhaltige Existenzgründungen und Start-ups in Berlin
- ProFIT - Projektfinanzierung mit Zuschüssen und Darlehen für technologische Innovationsvorhaben
- GRW - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
Investitionszuschuss für Unternehmer und Existenzgründer
Darüber hinaus gibt es diverse Darlehensförderungen. Besonders günstige Kreditbedingungen für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bietet z.B. der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) für etablierte Unternehmen.
Günstige Kredite bieten auch die Förderprogramme für Investitionen und Betriebsmittel der Investitionsbank Berlin (IBB),
z.B. Berlin Innovativ PLUS. Hier werden Darlehen für Innovation, Nachhaltigkeit und die Kreativwirtschaft an KMU vergeben.
(*) Für die Förderung von Investitionszuschüssen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gilt die Fördergebietskarte.
Die Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) der Handwerkskammer Berlin beraten Sie gerne.
Steuerliche Forschungsförderung
Unternehmen in Deutschland haben einen Rechtsanspruch auf die Förderung ihrer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit.
Forschende Unternehmen können Forschungsvorhaben auf zweierlei Weise fördern lassen. Weitläufig bekannt ist einerseits die Projektförderung. Andererseits kann seit 2020 mit einer entsprechenden Bescheinigung eine steuerliche Forschungszulage beim Finanzamt beantragt werden. Ob die steuerliche Förderung für Sie lukrativ ist, muss individuell geprüft werden. Einfluss haben mehrere Faktoren: Vorhaben, Betrieb und die jeweilige Situation - hier ist abzuwägen.
Die wichtigsten Förderbedingungen sind:
- gilt für alle Unternehmen unabhängig von Branche und Größe
- kann vor, während und nach dem Projektbeginn beantragt werden
- ist ein zweistufiges Verfahren:
a) Projektbeschreibung mit Antragstellung
b) Auszahlungsbeantragung rückwirkend jährlich mit der Steuererklärung - 25% der Personalkosten und bestimmte Fremdarbeiten werden gefördert
- jährlich bis zu 1.000.000 Euro Förderung möglich
- die Förderung ist steuerfrei
Sie gilt für:
- Grundlagenforschung,
- industrielle Forschung und
- experimentelle Entwicklung
Will ein Unternehmen die Steuerliche Forschungsförderung in Anspruch nehmen, muss die Förderfähigkeit des Forschungsvorhabens offiziell bescheinigt werden. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) stellt diese kostenfrei aus. Mit der Bescheinigung hat das Unternehmen einen Rechtsanspruch auf die steuerliche Forschungszulage. Die Höhe der Forschungszulage wird anschließend auf Grundlage der Bescheinigung vom Finanzamt festgesetzt.
Unternehmen, die steuerliche Forschungsförderung beanspruchen dürfen, können mit dem BSFZ-Siegel auf ihre Innovationsaktivitäten aufmerksam machen. Das BSFZ-Siegel ist kostenfrei.
Die Bescheinigungsstelle übernimmt folgende Aufgaben:
- Sie prüft im Rahmen einer inhaltlichen Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der steuerlichen Forschungsförderung vorliegen und stellt dem Antragsteller eine rechtssichere Bescheinigung über das Vorliegen eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens aus.
- Sie leitet die erteilte Bescheinigung an das zuständige Finanzamt weiter, so dass die Fördersumme mit der Steuerlast des Unternehmens verrechnet bzw. ausgezahlt werden kann.
Anträge können online unter www.bescheinigung-forschungszulage.de gestellt werden.
Das BSFZ-Siegel gibt es in zwei Varianten: Für eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung oder für Auftragsforschung im Netzwerk.
Das Wichtigste zur Forschungszulage finden Sie hier zusammengefasst:
- Flyer der BSFZ Bescheinigungsstelle Forschungszulage
- Flyer des ZDH zur Steuerlichen Forschungszulage
Weitere Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf der Download-Seite der Bescheinigungsstelle Forschungszulage beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Innovative Gründungsvorhaben - mit finanzieller Starthilfe auf Erfolgskurs
Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt den Geschäftsaufbau im Handwerk mit einem Zuschuss. Sie gewährt jungen Unternehmen einen GründungsBONUS, der maximal 50.000 Euro innerhalb von zwei Jahren betragen kann. Unterstützt werden Klein- und Kleinstbetriebe, die innovative Produkte und Dienstleistungen einführen und am Markt zu etablieren wollen.
Der GründungsBONUS beinhaltet bis zu 50 % Kostenzuschuss für innovative Existenzgründungen in Berlin, die nicht älter als 12 Monate sind.
Sie möchten eine innovative Geschäftsidee im Handwerk umsetzen? Dann nehmen Sie zunächst unsere Innovationsberatung in Anspruch. Sofern Sie für die Gründung Ihres Unternehmens oder bei der Erstellung Ihres Business Plans Hilfe benötigen, wenden Sie sich an unsere Gründungsberatung. Ist alles gut vorbereitet, steht einer Antragstellung nichts mehr im Weg.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit Kerstin Wiktor (BIT).
Informationen zum GründungsBONUS Plus finden Sie auf der Internetseite der IBB.
Informationsveranstaltungen der Investitionsbank Berlin
Die Investitionsbank Berlin (IBB) informiert in regelmäßigen Online-Veranstaltungen über aktuelle Förderangebote. Dabei geben Sie einen Überblick über die relevanten Programme und deren Fördervoraussetzungen.
Die Kundenberatung der IBB berät darüber hinaus auch individuell.
Link zur Übersicht der Online-Veranstaltungen
Kontakt
Die Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) der Handwerkskammer Berlin werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Die Tätigkeiten sind für Handwerksbetriebe daher kostenfrei.