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Fördermöglichkeiten für Innovations- und Digitalisierungsvorhaben von Bund und Land BerlinFördermittel für Digitalisierung und Innovation

Investitionen in Digitalisierungsvorhaben

Handwerksbetriebe, die ihre Prozesse digitalisieren wollen, können Ihr Vorhaben fördern lassen. Dazu haben Bund und Land jeweils spezielle Förderprogramme aufgelegt:
Bund: Digital jetzt!
Land: Digitalprämie Berlin

Die wesentlichen Inhalte und Unterschiede der beiden Programme haben wir für Sie zusammengefasst:
Förderprogramme für Digitalisierung - Gegenüberstellung Bund und Land Berlin

Es lohnt sich, folgende Programme auf Passfähigkeit zu prüfen:

Darüber hinaus gibt es diverse Darlehensförderungen. Besonders günstige Kreditbedingungen für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bietet z.B. der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) für etablierte Unternehmen.

Günstige Kredite bieten auch die Förderprogramme für Investitionen und Betriebsmittel der Investitionsbank Berlin (IBB), z.B.  Berlin Innovativ oder Mittelstand 4.0.

(*) Für das Programm Potenzialberatung gelten die Kriterien für die Förderung von Investitionszuschüssen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Gewerbliche Wirtschaft – GRW-Fördergebietskarte

Die Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) der Handwerkskammer Berlin beraten Sie gerne.



Landesförderung „Digitalprämie Berlin“: Wird bald wieder aufgelegt.

Die für das Jahr 2023 im Förderprogramm Digitalprämie Berlin zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro sind ausgeschöpft. 
Daher können derzeit keine Anträge mehr angelegt, weiterbearbeitet oder eingereicht werden.

Die Digitalprämie Berlin soll laut Koalitionsvertrag der neuen Berliner Landesregierung fortgeführt werden.
Für Fragen zu weiteren Fördermöglichkeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Tipp: Bereiten Sie bereits jetzt Ihre Investitionsprojekte vor, damit Sie die Fördermittel sofort beantragen können, sobald die Förderrichtlinie wieder veröffentlicht ist..



Eckpunkte des bisherigen Förderprogramms 

Zur Förderung der Digitalisierung von Unternehmensprozessen sowie zur Stärkung der IT-Sicherheit in den Unternehmen dient die „Digitalprämie Berlin“. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie von Soloselbständigen durch digitale Transformation zu steigern.

Der Zuschuss für externe Sachausgaben beträgt 1.000 bis 17.000 € bei einer Förderquote in Höhe von 50 Prozent.

Gefördert werden:

  • Erstmalige Anschaffung fortgeschrittener IT-Hardware und Software zur Digitalisierung der Arbeits-, Produktions- und Managementprozesse
    (z.B. Zeiterfassungssystem, Customer Relation Management System (CRM), Dokumentenmanagementsystem, Lohnbuchhaltung)
  • Hard- und Softwareanschaffungen in die betriebliche IT-Sicherheit
    (z.B. IT-Infrastruktur, Datenspeicherung und -sicherung, Betriebsstättenabsicherung, Penetrationstests)
  • Beratung und Qualifizierung:
    (z.B. Beratende Umsetzungs- und Implementierungsbegleitung, Workshop zur Digitalisierung des Geschäftsmodells, Fortbildung zur betrieblichen IT-Sicherheit)
    Der Weiterbildungsanbieter muss nach ISO 27001 oder ISO 9001 zertifiziert oder nach AZAV akkreditiert sein.

 Bitte beachten:

  • Der bereits in den Jahren 2020 oder 2021 eine Digitalprämie erhalten hat, ist nicht erneut förderberechtigt.
  • Die Investition darf erst nach Zustellung des Bescheides ausgelöst werden. Ein vorzeitiger Beginn ist förderschädlich.
  • Reine Ersatzinvestitionen sowie Standard-Hard- und Software sind nicht förderfähig.
  • Die Förderung unterliegt der De-minimis-Regelung und dem Berliner Landesmindestlohngesetz "(13,00 € pro Stunde)".
  • Die Antragstellung erfolgt im Windhundverfahren. 

Beantragung

Die Beantragung der Digitalprämie Berlin erfolgt online über das Portal der IBB Business Team GmbH.
Die ausführlichen Bestimmungen des Landes Berlin zum Förderprogramm „Digitalprämie Berlin“ finden Sie in der Förderrichtlinie,
sobald die Förderung wieder in Gang gesetzt wurde.

Weitere individuelle Beratungen und Informationen:

  • Bei Fragen wenden Sie sich gerne an ihre Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT/Digi-BIT).
    Wir unterstützen bei der Erstellung Ihres Digitalisierungsplans.
  • Informationen zur Digitalprämie Berlin finden Sie im Mitschnitt des Online-Forum "Starten Sie digital durch!"
    vom 30.08.2022:

Dieser Inhalt wird Ihnen aufgrund Ihrer aktuellen Datenschutzeinstellung nicht angezeigt. Bitte stimmen Sie den externen Medien in den Cookie-Einstellungen zu, um den Inhalt sehen zu können.

  • Alternativ stehen auch die Kolleg*innen der Digitalagentur Berlin und des IBB Business-Teams für Fragen bereit.


Bundesförderung Digital Jetzt!

Das neue Investitionszuschussprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ startet. Ziel des Programms ist es, die Digitalisierung der Geschäftsprozesse in KMU und Handwerksbetrieben zu fördern, um neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen und so die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

Das BMWi bezuschusst damit KMU für die Investitionen in digitale Technologien sowie Investitionen in die Qualifikation der Mitarbeiter zur Digitalisierung. Das Programm unterstützt KMU und Handwerksbetriebe mit 3 bis 499 Mitarbeitern in zwei Modulen:

  • Investitionen in digitale Technologien, insbesondere Hard- und Software (Modul 1)
  • Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeiter zu Digitalthemen (Modul 2).

Voraussetzung für die Förderung in einem der Module ist ein Digitalisierungsplan, mit dem das Digitalisierungsvorhaben beschrieben wird. Der Plan soll insbesondere die Ziele, die technischen und wirtschaftlichen Effekte des Vorhabens sowie die Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit und Digitalisierungsgrad des Unternehmens (Modul 1) bzw. die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen (Modul 2) enthalten. Nicht gefördert werden Standardsoftware und Ersatzinvestitionen.

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 €, die maximalen Förderquoten sind nach Unternehmensgröße gestaffelt und liegen zwischen 40 und 30 Prozent. Erhöhte Förderquoten sind für Investitionen in die IT-Sicherheit innerhalb der Module 1 und / oder 2 (+ 5 Prozentpunkte) vorgesehen. Darüber hinaus gilt eine erhöhte Förderquote auch für Unternehmen aus strukturschwachen Regionen (incl. Berlin) (+10 Prozent) sowie bestehende Wertschöpfungsketten und –netzwerke (+ 5 Prozentpunkte). Die Kontingente zur Beantragung werden im Zufallsverfahren vergeben.

Bei Anträgen für Wertschöpfungsketten und -netzwerke muss jedes antragstellende Unternehmen innerhalb einer Kette bzw. des Netzwerks einen eigenen Antrag stellen und im Digitalisierungsplan an entsprechender Stelle darlegen, Bestandteil der Wertschöpfungskette bzw. des Netzwerks zu sein. Für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich die max. Fördersumme auf 100.000 € pro Antragsteller.

Alle Modalitäten und Details stehen in der Förderrichtlinie.

Wichtige Infos zum Programm sowie eine FAQ-Liste hat das Bundeswirtschaftsministerium auf seinen Internetseiten zusammengestellt.



Steuerliche Forschungszulage

Unternehmen in Deutschland haben einen Rechtsanspruch auf die Förderung ihrer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit.
Forschende Unternehmen können Forschungsvorhaben auf zweierlei Weise fördern lassen. Weitläufig bekannt ist einerseits die Projektförderung. Andererseits kann seit 2020 mit einer entsprechenden Bescheinigung eine steuerliche Forschungszulage beim Finanzamt beantragt werden. Ob die steuerliche Förderung für Sie lukrativ ist, muss individuell geprüft werden. Einfluss haben mehrere Faktoren: Vorhaben, Betrieb und die jeweilige Situation - hier ist abzuwägen.
Die Forschungszulage, auch steuerliche Forschungsförderung genannt, ist ein in Deutschland noch junges F+E-Förderkonzept.

Die wichtigsten Förderbedingungen sind:

  • gilt für alle Unternehmen unabhängig von Branche und Größe
  • kann vor, während und nach dem Projektbeginn beantragt werden
  • ist ein zweistufiges Verfahren:
    a) Projektbeschreibung mit Antragstellung
    b) Auszahlungsbeantragung rückwirkend jährlich mit der Steuererklärung
  • 25% der Personalkosten und bestimmte Fremdarbeiten werden gefördert
  • jährlich bis zu 1.000.000 Euro Förderung möglich
  • die Förderung ist steuerfrei

Sie gilt für:

  • Grundlagenforschung,
  • industrielle Forschung und
  • experimentelle Entwicklung

Will ein Unternehmen die steuerliche Forschungsförderung in Anspruch nehmen, muss die Förderfähigkeit des Forschungsvorhabens offiziell bescheinigt werden. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) stellt diese kostenfrei aus. Mit der Bescheinigung hat das Unternehmen einen Rechtsanspruch auf die steuerliche Forschungszulage. Die Höhe der Forschungszulage wird anschließend auf Grundlage der Bescheinigung vom Finanzamt festgesetzt.

Unternehmen, die steuerliche Forschungszulage beanspruchen dürfen, können mit dem BSFZ-Siegel auf ihre Innovationsaktivitäten aufmerksam machen. Das BSFZ-Siegel ist kostenfrei.

Die Bescheinigungsstelle übernimmt folgende Aufgaben:

  • Sie prüft im Rahmen einer inhaltlichen Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der steuerlichen Forschungsförderung vorliegen und stellt dem Antragsteller eine rechtssichere Bescheinigung über das Vorliegen eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens aus.
  • Sie leitet die erteilte Bescheinigung an das zuständige Finanzamt weiter, so dass die Fördersumme mit der Steuerlast des Unternehmens verrechnet bzw. ausgezahlt werden kann.

Anträge können online unter www.bescheinigung-forschungszulage.de gestellt werden.

Das BSFZ-Siegel gibt es in zwei Varianten: Für eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung oder für Auftragsforschung im Netzwerk.
Das Wichtigste zur Forschungszulage finden Sie hier zusammengefasst:
- Flyer der BSFZ Bescheinigungsstelle Forschungszulage

Weitere Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf der Download-Seite der Bescheinigungsstelle Forschungszulage beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).



Förderprogramm Innovationsassistent/-in

Sie planen die Durchführung eines innovativen Projektes und wollen dafür einen/eine Hochschulabsolvent/in einstellen?
Vielleicht brauchen Sie Verstärkung bei der Planung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im Betrieb?
Dann nutzen Sie das bewährte Berliner Förderprogramm der Investitionsbank Berlin (IBB).

Das Förderprogramm "Innovationsassistent/-in" auf einen Blick:

  • Zuschüsse für die Einstellung von Hoch- und Fachhochschulabsolventen/-innen
  • bis zu 50% der Lohnkosten, maximal 20.000 EUR für 1 Jahr
  • Stärkung der Innovationskraft des Unternehmens
  • Einstellung von 2 Innovationsassistenten/-innen gleichzeitig möglich

Die wichtigsten Förderbedingungen sind:

  • Innovative Projekte, die im Rahmen qualifizierter, neu abzuschließender Beschäftigungsverhältnisse durch Absolventen/-innen von Universitäten, (Fach-)Hochschulen oder Institutionen mit gleichwertigem, staatlich anerkanntem Abschluss umgesetzt werden
  • mind. 24 Monate Beschäftigungsdauer
  • mind. eine Betriebsstätte in Berlin
  • Antragsstellung vor Abschluss des Beschäftigungsvertrages

Alle Modalitäten und Details zur Förderung von Innovationsassistenten finden Sie auf der Internetseite der der Investitionsbank Berlin (IBB).

Sie haben keinen Kontakt zu Hochschulen und Universtäten?
Sprechen Sie mit den Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) der Handwerkskammer Berlin.

Auch zu den Themen Personalgewinnung, Personalführung und Entwicklung von Personal bietet die Handwerkskammer Berlin ihren Mitgliedern kostenfreie Beratung an.



Förderung von Homeoffice-Arbeitsplätzen

Handwerksbetriebe, die kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen, können ab sofort mit finanzieller Unterstützung rechnen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kosten der unterstützenden Beratung durch ein im Förderprogramm „go-digital“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) autorisiertes Beratungsunternehmen.

Gefördert wird z.B. individuelle Beratung incl. der Umsetzung von Homeoffice-Lösungen, wie beispielsweise Einrichtung spezifischer Software und Konfiguration spezifischer Hardware. Ab sofort können demnach IT-Dienstleistungen zur Einrichtung von Homeoffice-Plätzen, offiziell unter dem besagten Modul (Digitalisierung von Geschäftsprozessen) beantragt werden. Hierzu zählen vor allem der Aufbau sowie das Einrichten der zugehörigen Hardware. Software, die dabei zum Einsatz kommt und über die gängigen Standards hinausgeht, sei ebenfalls förderfähig. Von der Förderung ausgeschlossen sind reine Investitionsmaßnahmen in Hard- und Standardsoftware.

Um von der Förderung zu profitieren, muss zunächst über die Beraterlandkarte ein Beratungsunternehmen gesucht und mit ihm ein Beratervertrag abgeschlossen werden. Die Beantragung der Förderung, die Umsetzung passgenauer und sicherer Maßnahmen bis hin zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen übernimmt das Beratungsunternehmen.

Fragen zu Förderfähigkeit und Beantragung beantwortet der Projektträger, EURONORM GmbH, telefonisch unter +49 30 97003-333.



Innovative Gründungsvorhaben - mit finanzieller Starthilfe auf Erfolgskurs

Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt den Geschäftsaufbau im Handwerk mit einem Zuschuss. Sie gewährt jungen Unternehmen einen GründungsBONUS, der maximal 50.000 Euro innerhalb von zwei Jahren betragen kann. Unterstützt werden Klein- und Kleinstbetriebe, die innovative Produkte und Dienstleistungen einführen und am Markt zu etablieren wollen.

Der GründungsBONUS beinhaltet bis zu 50 % Kostenzuschuss für innovative Existenzgründungen in Berlin, die nicht älter als 12 Monate sind.

Sie möchten eine innovative Geschäftsidee im Handwerk umsetzen? Dann nehmen Sie zunächst unsere Innovationsberatung in Anspruch. Sofern Sie für die Gründung Ihres Unternehmens oder bei der Erstellung Ihres Business Plans Hilfe benötigen, wenden Sie sich an unsere Gründungsberatung. Ist alles gut vorbereitet, steht einer Antragstellung nichts mehr im Weg.

Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit Kerstin Wiktor (BIT).

Informationen zum GründungsBONUS finden Sie auf der Internetseite der IBB.



Informationsveranstaltungen der Investitionsbank Berlin

Die Investitionsbank Berlin (IBB) informiert in regelmäßigen Online-Veranstaltungen über aktuelle Förderangebote. Dabei geben Sie einen Überblick über die relevanten Programme und deren Fördervoraussetzungen.
Die Kundenberatung der IBB berät darüber hinaus auch individuell.
Link zur Übersicht der Online-Veranstaltungen



Kontakt



 Digi-BIT

Logo Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Die Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) der Handwerkskammer Berlin werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Die Tätigkeiten sind für Handwerksbetriebe daher kostenfrei.