Fördermöglichkeiten für Innovations- und Digitalisierungsvorhaben von Bund und Land BerlinFördermittel für Digitalisierung und Innovation
Investitionen in Digitalisierungsvorhaben
Handwerksbetriebe, die ihre Prozesse digitalisieren wollen, konnten Ihr Vorhaben lange Zeit fördern lassen. Aufgrund der derzeit angespannten Haushaltslage - sowohl beim Bund als auch beim Land Berlin - wurden die Förderprogramme leider eingestellt.
Es lohnt sich daher, die folgenden Programme auf Passfähigkeit zu prüfen.
Hierbei unterstützen wir gerne:
- Berlin Kredit Transformation
Förderung von Investitionen in Wachstum, Modernisierung und nachhaltige Veränderungen auch für Handwerksbetriebe - Transfer BONUS - Förderung von Forschung & Entwicklung
- GründungsBONUS Plus - das Förderprogramm für innovative und nachhaltige Existenzgründungen und Start-ups in Berlin
Weitere Informationen auf der Seite - ProFIT - Projektfinanzierung mit Zuschüssen und Darlehen für technologische Innovationsvorhaben
- GRW - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
Investitionszuschuss für Unternehmer und Existenzgründer
Darüber hinaus gibt es diverse Darlehensförderungen. Besonders günstige Kreditbedingungen für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bietet z.B. der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) für etablierte Unternehmen.
Günstige Kredite bieten auch die Förderprogramme für Investitionen und Betriebsmittel der Investitionsbank Berlin (IBB),
z.B. Berlin Innovativ PLUS. Hier werden Darlehen für Innovation, Nachhaltigkeit und die Kreativwirtschaft an KMU vergeben.
(*) Für die Förderung von Investitionszuschüssen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gilt die Fördergebietskarte. Prüfen Sie hier bitte zunächst, ob ihr Firmenstandort in einem Fördergebiet liegt. Hier erfahren Sie dann auch gleich den maximalen Fördersatz.
Mit der Steuerlichen Forschungszulage unterstützt der Bund Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Unternehmen.
Diese kann auch für viele Handwerksbetriebe spannend sein, die Entwicklungen im eigenen Unternehmen oder mit Entwicklungspartnern durchführen.
Weitere Informationen zur Steuerlichen Forschungszulage finden Sie auf dieser Seite weiter unten.
Die Berater:innen für Innovation und Technologie (BIT) der Handwerkskammer Berlin beraten Sie gerne.
Berlin Kredit Transformation auch für das Handwerk
Mit dem Förderprogramm Berlin Kredit Transformation unterstützt die Investitionsbank Berlin unter anderem auch Handwerksbetriebe in Berlin dabei, ihren Betrieb zukunftsfähig aufzustellen. Gefördert werden Investitionen, die Wachstum, Modernisierung und nachhaltige Veränderungen im Betrieb voranbringen.
Für das Handwerk ist das besonders interessant, wenn Maschinen erneuert, Werkstätten modernisiert, Energie eingespart, Nachfolgen finanziert oder Abläufe effizienter gemacht werden sollen. Auch Maßnahmen rund um ressourcenschonende Produktion, klimafreundliche Technologien oder die Erweiterung des Betriebs können über das Programm mitfinanziert werden.
Die Finanzierung ist als Kredit bis zu 10 Mio. Euro möglich, mit Laufzeiten von 3 bis 20 Jahren. Der Antrag läuft über die Hausbank, was für viele Handwerksbetriebe den gewohnten Weg der Finanzierung bedeutet.
Für besonders nachhaltige Vorhaben kann es zusätzlich einen Tilgungsnachlass geben. Das senkt die Rückzahlung und macht Investitionen für Handwerksbetriebe noch attraktiver.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Kundenberatung Wirtschaftsförderung der Investitionsbank Berlin (IBB) oder ihre Hausbank.
Investitionsbank Berlin (IBB)
Kundenberatung Wirtschaftsförderung
E-Mail: wirtschaft@ibb.de
Telefon: 030 / 2125-4747
www.ibb.de
Bundesallee 210, 10719 Berlin
Innovative Gründungsvorhaben - mit finanzieller Starthilfe auf Erfolgskurs
Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt den Geschäftsaufbau im Handwerk mit einem Zuschuss. Sie gewährt jungen Unternehmen einen GründungsBONUS Plus, der maximal 50.000 Euro innerhalb von zwei Jahren betragen kann. Unterstützt werden Klein- und Kleinstbetriebe, die innovative Produkte und Dienstleistungen einführen und am Markt zu etablieren wollen.
Der GründungsBONUS beinhaltet bis zu 50 % Kostenzuschuss für innovative Existenzgründungen in Berlin, die nicht älter als 12 Monate sind.
Sie möchten eine innovative Geschäftsidee im Handwerk umsetzen? Dann nehmen Sie zunächst unsere Innovationsberatung in Anspruch. Sofern Sie für die Gründung Ihres Unternehmens oder bei der Erstellung Ihres Business Plans Hilfe benötigen, wenden Sie sich an unsere Gründungsberatung. Ist alles gut vorbereitet, steht einer Antragstellung nichts mehr im Weg.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin mit Kerstin Wiktor (BIT).
Weitere Informationen zum GründungsBONUS Plus finden Sie auf der Internetseite der IBB.
Informationsveranstaltungen der Investitionsbank Berlin
Die Investitionsbank Berlin (IBB) informiert in regelmäßigen Online-Veranstaltungen über aktuelle Förderangebote. Dabei geben Sie einen Überblick über die relevanten Programme und deren Fördervoraussetzungen.
Die Kundenberatung der IBB berät darüber hinaus auch individuell.
Link zur Übersicht der Online-Veranstaltungen
Steuerliche Forschungsförderung
Was ist die Forschungszulage?
Die steuerliche Forschungsförderung unterstützt Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche in ihren Forschungsaktivitäten.
Begünstigt sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus den Kategorien:
- Grundlagenforschung
- industrielle Forschung
- experimentelle Entwicklung
Wer kann die Forschungszulage beantragen?
Egal ob KMU, Start-up, Handwerksbetrieb oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können grundsätzlich von der Forschungszulage profitieren.
Wie kann man die Forschungszulage beantragen?
Das Antragsverfahren ist vollständig digital.
Zwei Schritte zur Begünstigung:
- Beantragung der Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
Will ein Unternehmen die Steuerliche Forschungsförderung in Anspruch nehmen, muss die Förderfähigkeit des Forschungsvorhabens offiziell bescheinigt werden. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) stellt diese kostenfrei aus. - Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt
Mit der Bescheinigung hat das Unternehmen einen Rechtsanspruch auf die steuerliche Forschungszulage. Die Höhe der Forschungszulage wird anschließend auf Grundlage der Bescheinigung vom Finanzamt festgesetzt.
Ob die steuerliche Förderung für Sie lukrativ ist, muss individuell geprüft werden.
Einfluss haben mehrere Faktoren: Vorhaben, Betrieb und die jeweilige Situation - hier ist abzuwägen.
Die wichtigsten Förderbedingungen sind:
- gilt für alle Unternehmen unabhängig von Branche und Größe
- kann vor, während und nach dem Projektbeginn beantragt werden
- ist ein zweistufiges Verfahren:
a) Projektbeschreibung mit Antragstellung
b) Auszahlungsbeantragung rückwirkend jährlich mit der Steuererklärung - 25% der FuE-Personalkosten werden gefördert sowie ggf. der Kosten für Aufträge und
Wirtschaftsgüter und ab 2026 pauschale Gemein-und Betriebskosten - Zusätzlich 10% für KMU:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für förderfähige Aufwendungen, die
nach dem 27. März 2024 entstanden sind, zusätzlich eine Erhöhung um 10 %, also eine
Forschungszulage von insgesamt 35 % der Bemessungsgrundlage, beantragen. - jährlich bis zu 12.000.000 Euro Förderung möglich (Stand: 01.01.2026,
für Vorjahre gelten andere Bemessungsgrundlagen). - die Förderung ist steuerfrei.
Die Bescheinigungsstelle übernimmt folgende Aufgaben:
- Sie prüft im Rahmen einer inhaltlichen Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der steuerlichen Forschungsförderung vorliegen und stellt dem Antragsteller eine rechtssichere Bescheinigung über das Vorliegen eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens aus.
- Sie leitet die erteilte Bescheinigung an das zuständige Finanzamt weiter, so dass die Fördersumme mit der Steuerlast des Unternehmens verrechnet bzw. ausgezahlt werden kann.
Anträge können online unter www.bescheinigung-forschungszulage.de gestellt werden.
Fördersiegel der BSFZ
Unternehmen, die steuerliche Forschungsförderung beanspruchen dürfen, können mit dem BSFZ-Siegel auf ihre Innovationsaktivitäten aufmerksam machen. Das BSFZ-Siegel ist kostenfrei.
Das BSFZ-Siegel gibt es in zwei Varianten: Für eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung oder für Auftragsforschung im Netzwerk.
Das Wichtigste zur Forschungszulage finden Sie hier zusammengefasst:
- Flyer der BSFZ Bescheinigungsstelle Forschungszulage
- Flyer des ZDH zur Steuerlichen Forschungszulage
Weitere Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Bescheinigungsstelle Forschungszulage beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
Ansprechpartner*innen Handwerkskammer Berlin
Ihre Ansprechpartner*innen in der Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT-Beratung) in den Handwerkskammern Berlin:
* Die Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT) der Handwerkskammer Berlin wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gefördert. Die BIT-Angebote sind für Handwerksbetriebe daher kostenfrei.
Website der Beratungsstelle: www.hwk-berlin.de/bit