Höchster formaler Fortbildungsabschluss im HandwerkGeprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung (HwO)
Wir informieren Sie gern über die Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungstermine und Prüfungskosten.
Allgemeine Informationen
Der*die Geprüfte Betriebswirt*in (HwO) baut auf der Meisterausbildung auf, stellt die höchste Qualifikationsebene im Handwerk dar und ist sogar mit dem akademischen Master-Studium gleichgestellt.
Als Geprüfte*r Betriebswirt*in (HwO) haben Sie das nötige betriebswirtschaftliche Wissen, um in die Unternehmensführung von Handwerksbetrieben aufzusteigen oder Ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Mit der erfolgreich bestandenen Fortbildungsprüfung zum*r Betriebswirt*in nach der Handwerksordnung beherrschen Sie alle wesentlichen Themen, die für Ihren beruflichen Erfolg in der modernen Unternehmensführung entscheidend sind: Strategische Planung, Einsatz moderner Marketinginstrumente, Optimierung der Geschäftsprozesse, Personalführung und vieles mehr.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
Um zur Fortbildungsprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie eine Meisterprüfung in einem Handwerksberuf erfolgreich absolviert haben.
Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer
- einen erfoglreichen Abschluss zum*r Geprüften Industriemeister*in mit mind. einjähriger Berufspraxis,
- einen erfolgreichen Abschluss zum*r Geprüften Fachwirt*in mit mind. einjähriger Berufspraxis,
- einen erfolgreichen Abschluss zum*r Geprüften Fachmeister*in mit mind. einjähriger Berufspraxis oder
- einen Abschluss als staatlich geprüfte*r Techniker*in mit mind. einjähriger Berufspraxis nachweisen kann.
Hinweis zur Vorgehensweise:
- Den unten zur Verfügung gestellten Zulassungsantrag für die Fortbildungsprüfung öffnen, vollständig ausfüllen, drucken und unterschreiben
- Das Online-Formular ausfüllen und den Zulassungsantrag mit den entsprechenden Anlagen hochladen
- Das Online-Formular absenden
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung - Gepr. Betriebswirt/-in (HwO)
Bereiten Sie sich auf die Prüfung vor!
Um sich optimal auf die Fortbildungsprüfung vorzubereiten, bietet Ihnen das Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) Vorbereitungskurse an.
Informieren Sie sich gern hierzu unter www.bildung4u.de.
Inhalte und Gliederung der Prüfung
Ihre Prüfung zum*r Geprüften Betriebswirt*in nach der Handwerksordnung legen Sie direkt vor dem zuständigen Fortbildungsprüfungsausschuss der Handwerkskammer Berlin ab. Dabei prüft dieser Ihr Wissen in vier Kompetenzbereichen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- Teil I Unternehmensstrategie
- Teil II Unternehmensführung
- Teil III Personalmanagement
- Teil IV Innovationsmanagement inkl. Projektarbeit
Der IV. Teil kann erst nach dem erfolgreichen Ablegen der Teile I-III dieser Prüfung abgelegt werden.
Bei der Handwerkskammer Berlin finden die Prüfungsdurchgänge ca. 1 bis 2-mal im Jahr statt. Der Besuch einer entsprechenden Prüfungsvorbereitung ist von Vorteil.
Kosten für die Fortbildungsprüfung
Die Fortbildungsprüfung ist kostenpflichtig und wird gemäß dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Berlin abgerechnet. Die Prüfung und die damit verbundenen Gebühren sind unabhängig von einer Kursteilnahme.
Melden Sie sich zur Prüfung an
Nutzen Sie dazu unser Online-Formular und fügen die erforderlichen Nachweise mit an.
Hinweis zur Vorgehensweise
- Die Anmeldung zur o. g. Fortbildungsprüfung herunterladen, vollständig ausfüllen und unterschreiben
- Das Online-Formular ausfüllen und den Zulassungsantrag mit den entsprechenden Anlagen hochladen
- Das Online-Formular absenden
Anmeldung zur Fortbildungsprüfung - Gepr. Betriebswirt/-in (HwO)
Prüfungsnachweis verloren?
Wenn Sie Ihren Prüfungsnachweis nicht mehr finden, besteht die Möglichkeit eine Ersatzbescheinigung über die bestandene Prüfung fertigen zu lassen. Die Ersatzbescheinigung ist kostenpflichtig. Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.
Möglichkeiten finanzieller Förderungen
Die Handwerkskammer Berlin berät Sie zu den im Rahmen der Fortbildungsprüfungen möglichen Förderungen. Im Bereich Fördermöglichkeiten haben wir die entsprechenden Informationen für Sie zusammengestellt.