Das ist die Internet-Seite der Handwerks-Kammer Berlin. In diesem Bereich finden Sie Informationen in Einfacher Sprache.Internet-Seite in Einfacher Sprache

Was ist Handwerk?

Das Handwerk ist ein Teil der Wirtschaft.

Das Handwerk umfasst viele unterschiedliche Berufe.

Zum Handwerk gehören kleine Betriebe, die in Ihrer Region arbeiten.

Zum Handwerk gehören auch größere Firmen, die im Ausland arbeiten.

 

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Das Handwerk wird in folgende Gruppen unterteilt:

  • Bau

  • Ausbau

  • Handwerk für den gewerblichen Bedarf

  • Kraftfahrzeug

  • Lebensmittel

  • Gesundheit

  • Handwerk für den privaten Nutzen


Informationen zur Handwerks-Kammer

Was ist eine Handwerks-Kammer?

Die Handwerks-Kammer ist eine Einrichtung für Handwerker und Handwerkerinnen.

Das sind Menschen, die viel mit den Händen arbeiten.

Sie arbeiten zum Beispiel in einer Bäckerei, Malerei, Tischler-Werkstatt oder Fleischerei.

 

Alle Handwerker und Handwerkerinnen müssen Mitglieder der Handwerks-Kammer sein.

Sie zahlen Geld an die Handwerks-Kammer.

Das steht im Gesetz.

Dieses Gesetz nennt man Handwerks-Ordnung.

Dafür hilft die Handwerks-Kammer den Handwerkern und Handwerkerinnen bei Problemen oder Fragen.

 

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Handwerks-Kammer haben viele Aufgaben:

  • Sie schreiben eine Liste mit allen Handwerkers-Betrieben.

  • Diese Liste heißt Handwerks-Rolle.

  • Sie regeln die Ausbildung im Handwerk.

  • Sie helfen Menschen, die einen Handwerks-Betrieb aufmachen wollen.

  • Sie helfen Handwerkern und Handwerkerinnen bei Problemen.

  • Sie reden oft mit den Menschen in den Handwerks-Betrieben.

  • Dann sagen sie den Politikern und Politikerinnen, was die Handwerks-Betriebe bei ihrer Arbeit unterstützt.

  • Sie helfen bei der Ausbildung und bei der Weiterbildung im Handwerk.


Handwerkskammer Berlin, Dienstgebäude
Handwerkskammer Berlin

Die Handwerks-Kammer Berlin

In Berlin gibt es rund 30-Tausend Handwerks-Betriebe.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Handwerks-Kammer Berlin arbeiten für diese Betriebe.



Die Adresse von der Handwerks-Kammer Berlin ist:

Blücherstraße 68

10961 Berlin

Die Telefonnummer ist:

 030 259 03-01

Die E-Mail-Adresse ist:

 info@hwk-berlin.de





So werden Sie Handwerker oder Handwerkerin.

Im Handwerk sollten Sie eine Ausbildung haben.

In der Ausbildung sind Sie Azubi.

Als Azubi lernen Sie einen Handwerks-Beruf.

Zum Beispiel in einer Bäckerei, Malerei oder Gebäudereinigung.

In diesen Berufen machen Sie 3 Jahre lang eine Ausbildung.

 

Azubis lernen den Beruf in einem Betrieb.

Azubis gehen 1 oder 2 Tage in der Woche in die Berufsschule.

Manchmal haben Azubis oder die Betriebe Fragen oder Probleme.



Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Handwerks-Kammer helfen:

  • bei Fragen zum Ausbildungsvertrag,

  • bei Fragen zur Prüfung,

  • bei Fragen zum Gesetz.

Diese Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten in der Ausbildungs-Beratung.



Die Ausbildungs-Beratung hilft bei Fragen zum Ausbildungs-Vertrag.

Die Azubis und Betriebe unterschreiben einen Vertrag.

Im Vertrag steht zum Beispiel:

  • wie lange die Ausbildung dauert,

  • wie viel Geld die Azubis bekommen,

  • wie lange die Azubis jeden Tag arbeiten müssen,

  • und wie viele Tage Urlaub die Azubis haben.

Die Ausbildungs-Beratung von der Handwerks-Kammer hat eine Liste mit allen Verträgen.



Die Ausbildungs-Beratung hilft bei Fragen zur Prüfung.

Alle Azubis müssen eine Prüfung machen.

Die Prüfung heißt Gesellenprüfung.

Die Prüfung hat 2 Teile.

Ein Teil wird nach 1,5 Jahren gemacht.

Der zweite Teil am Ende der Ausbildung.

 

In den Prüfungen:

  • Beantworten die Azubis Fragen,

  • zeigen die Azubis, was sie im Handwerks-Beruf gelernt haben.

Wenn die Azubis die Prüfungen gut gemacht haben, werden sie Handwerker und Handwerkerinnen.

Der Betrieb bezahlt die Prüfungen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Handwerks-Kammer erklären die Regeln von den Prüfungen.

 

Die Ausbildungs-Beratung hilft bei Fragen zum Gesetz.

In den Gesetzen steht, wie man einen Beruf lernt.

Diese Gesetze heißen Handwerks-Ordnung oder Berufs-Bildungs-Gesetz.

Diese Gesetze haben viele Regeln.

An diese Regeln müssen sich die Azubis und die Betriebe halten.

Die Ausbildungs-Beratung hilft bei Fragen zu den Regeln.



Die Ausbildungs-Beratung hilft Ihnen.

Sie können anrufen:

 030 25903-506

Sie können eine E-Mail schreiben:

 ausbildungsberatung@hwk-berlin.de

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Berufs-Abschluss aus dem Ausland

Haben Sie im Ausland einen Beruf im Handwerk gelernt?

Haben Sie dafür einen Abschluss bekommen?

Dann wenden Sie sich an die Handwerks-Kammer in Berlin:

  • wenn Sie im Bereich von der Handwerks-Kammer Berlin wohnen,

  • wenn Sie im Bereich von der Handwerks-Kammer Berlin arbeiten.


Wir prüfen:

  • ob Sie eine Berufs-Ausbildung gemacht haben,

  • ob Ihre Ausbildung zu einem Beruf im Handwerk passt,

  • und ob sich Ihr Berufs-Abschluss von einem deutschen Berufs-Abschluss unterscheidet. 

Dafür gibt es ein Gesetz.

Das Gesetz heißt  Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG)

In diesem Gesetz steht:

Jeder Mensch mit einer Berufs-Ausbildung darf seinen Berufs-Abschluss prüfen lassen.

 

 Was müssen Sie tun?

1. Sie brauchen diese Unterlagen:

  • Ausweis oder Pass,

  • Nachweis über Ihre Berufsausbildung und Ihren Berufs-Abschluss (Diplom),

  • Eine Tabelle, in der steht:
    • was Sie gelernt haben,
    • was Sie gearbeitet haben und
    • wie lange Sie gearbeitet haben.
  • Arbeitszeugnisse und Nachweise über Kurse (wenn Sie haben).

Diese Unterlagen brauchen wir als Kopie des Originals (in Farbe).

Und wir brauchen sie auch auf Deutsch.

Lassen Sie die Übersetzung von einem offiziellen Übersetzer oder einer Übersetzerin machen.

 

2. Termin

Schreiben Sie eine E-Mail an   anerkennung@hwk-berlin.de und schicken Sie Ihre Unterlagen.

Sie können auch anrufen:

 030 25903-483 oder

 030 25903 - 487

Wilma Nowara und Elzbieta Bekmez erklären Ihnen dann alles persönlich.



 

3. Bescheid

Am Ende erhalten Sie ein Ergebnis.

Dieses Ergebnis nennt man Bescheid.

Der Bescheid ist wichtig.

Denn Handwerks-Betriebe sehen dann:

  • was Sie bisher im Handwerk gelernt haben,

  • welche Aufgaben Sie in dem Betrieb erledigen können.

Sie bekommen dann leichter eine Arbeit.

 

4. Kosten

Das Prüfen und der Bescheid kosten Geld.

Das Geld müssen Sie bezahlen.

Die Prüfung und der Bescheid kosten zwischen 100 und 600 Euro.

EU-Flaggen, Europäische Union
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Gründung eines Betriebes

Vielleicht arbeiten Sie im Handwerk.

Dann können Sie einen eigenen Betrieb haben.

Sie können einen Betrieb gründen.

Dabei ist vieles wichtig.

Sie müssen den neuen Betrieb anmelden.

Und Sie müssen einen Plan schreiben.

Dieser Plan heißt Gründungs-Konzept.



In diesem Plan muss stehen:

  • was Sie in dem Betrieb bauen wollen,

  • wer in Ihrem Betrieb einkaufen wird,

  • wie Ihr Betrieb arbeiten soll,

  • wie Sie Ihren Betrieb bezahlen wollen.

 

Sie können Geld für Ihren neuen Betrieb bekommen.

Dieses Geld nennt man Förder-Mittel.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Handwerks-Kammer helfen Ihnen kostenlos.

Diese Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen machen Betriebs-Beratung.



Die Betriebs-Beratung hilft:

  • bei der Anmeldung von dem Betrieb,
  • beim Schreiben vom Gründungs-Konzept,
  • bei den Anträgen für die Förder-Mittel.

 

Vereinbaren Sie einen Termin.

Sie können anrufen:

 030 25903-467

Sie können eine E-Mail schreiben:

 betriebsberatung@hwk-berlin.de

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