Meistergründungsprämie ist eine Förderung des Landes Berlin für junge Handwerksmeister*innen.Meistergründungsprämie
Überblick Meistergründungsprämie
Das Land Berlin fördert die Existenzgründung von jungen Meisterinnen und Meistern im Handwerk unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Prämie.
Neue Förderrichtlinie ab Januar 2023!
Eine kostenfreie Beratung der Gründerin bzw. des Gründers durch die Abteilung Betriebsberatung der Handwerkskammer Berlin zum Gründungsvorhaben ist Fördervoraussetzung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite.
Art und Höhe der Förderung
Die Meistergründungsprämie kann bis zu 25.000 Euro betragen, die ggf. in zwei Teilbeträgen (Stufen) ausgezahlt werden.
1. Die Basisförderung (1. Stufe) der Meistergründungsprämie beträgt einmalig 10.000 Euro bei Gründung. Es handelt sich um einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss.
Im Falle der Existenzgründung durch eine Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf kann die Förderung in der 1. Stufe auf 15.000 Euro erhöht werden. (Frauenbonus)
2. Nach Ablauf von drei Jahren besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Meistergründungsprämie eine Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung (2. Stufe) zu beantragen:
Die Höhe der einmaligen Arbeitsplatzförderung beträgt 6.000 Euro.
Die Höhe der einmaligen Ausbildungsplatzförderung beträgt 7.500 Euro.
Im Falle der Schaffung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes mit einer Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf kann die Förderung in der 2. Stufe auf 10.000 Euro erhöht werden. (Frauenbonus)
Als frauenatypischer Handwerksberuf in diesem Sinne gilt ein Ausbildungsberuf, in dem die Anzahl der Ausbildungsverhältnisse mit weiblichen Jugendlichen in Berlin zum Stichtag des 31. Dezember des Vor-Vorjahres weniger als 20 Prozent beträgt.
Antragsvoraussetzungen Basisförderung | 1. Stufe
- Die Gründung erfolgt in Berlin.
- Sie erfolgt in dem Handwerk in welchem die Meisterprüfung abgelegt wurde.
- Die Antragstellerin/ der Antragsteller macht sich innerhalb von 4 Jahren nach Ablegung der deutschen Meisterprüfung in dem von ihr/ ihm ausgeübten Handwerk zum ersten Mal selbstständig.
(Weiterhin dürfen Personen, die sich mit einer zeitlich befristeten Ausnahmebewilligung gemäß § 7b oder § 8 der Handwerksordnung selbstständig machen und innerhalb des von der Handwerkskammer gesetzten Zeitraums, spätestens aber in den drei Jahren nach Existenzgründung, den Nachweis der bestandenen Meisterprüfung erbringen, die Meistergründungsprämie beantragen. Die Auszahlung erfolgt dann aber erst nach bestandener Meisterprüfung.) - Die Selbstständigkeit muss mindestens 3 Jahre in Berlin bestehen bleiben.
- Innerhalb von 3 Jahren (Bindungsfrist) dürfen nur unerhebliche Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit oder aus anderer selbstständiger Tätigkeit erzielt werden.
(Unerhebliche Einkünfte im Sinne der Richtline wären im ersten Bindungsjahr Einkünfte von maximal 30 Prozent der Gesamteinkünfte und von maximal 10 Prozent im zweiten und dritten Bindungsjahr.) - Anträge sind v o r Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zu stellen.
Antragsvoraussetzungen Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung | 2. Stufe
- In den ersten 3 Jahren der Selbstständigkeit ist ein Arbeitsplatz für einen sozialversicherungspflichtige/n Arbeitnehmer/-in zu schaffen und zu besetzen . Dabei kann es sich um eine Arbeitskraft in branchenüblicher Vollzeit oder um zwei Teilzeitkräfte mit jeweils mindestens 50 Prozent der Vollzeit - über zusammengerechnet mindestens 12 Monate handeln.
- Bei Übernahme eines Betriebes oder Beteiligung an einem Betrieb muss es sich um einen zusätzlichen Arbeitsplatz handeln.
- Achtung: Die Entlohnung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers muss unter Einhaltung des Berliner Landesmindestlohns erfolgen (§§ 7 und 9 Landesmindestlohngesetz LMiLoG Bln). Der aktuelle Landesmindestlohn in Berlin beträgt ab 01. Mai 2024
13,69 Euro (brutto) je Zeitstunde. - Alternativ kann in den ersten 3 Jahren der Selbstständigkeit ein Ausbildungsplatz geschaffen und für mindestens 12 Monate besetzt werden.
- Antragsfrist: Der Antrag auf Arbeitsplatzförderung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der ersten 3 Jahre der Selbstständigkeit zu stellen.
Details
Die ausführlichen Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin für die Förderung von Existenzgründungen im Handwerk im Land Berlin vom 12. Dezember 2022, kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Prämie.
Die Prämie darf nur einmal gewährt werden.
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Für die Antragstellung auf Meistergründungsprämie in Berlin ist es erforderlich, dass Sie das Merkblatt zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Kenntnis nehmen und Ihre Bereitschaft zur Achtung dieser Grundsätze mit dem Formblatt Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) bestätigen.
Merkblatt und Erklärung finden Sie als Download (PDF-Datei) auf dieser Seite.
Publizitäts- und Informationsvorschriften der Europäischen Union
Da die Finanzierung der Meistergründungsprämie Berlin anteilig jeweils zu 50 Prozent durch das Land Berlin und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erfolgt, ist es notwendig, dass die mit der Meistergründungsprämie geförderten Personen bzw. ihre Betriebe, die Publizitätsvorschriften der Europäischen Union einhalten. Dies bedeutet insbesondere, dass ggf. auf der eigenen Website das Logo der EU mit dem Hinweis auf die erhaltene Förderung platziert werden muss und auch in den eigenen Geschäftsräumen - sofern solche genutzt werden - ein Aushang (Plakat) mit Hinweis auf die Förderung erfolgen muss (siehe Formulierungsvorschlag unten).
Link zum Download des EU Logos
Unser Meisterbetrieb ist mit einer Meistergründungsprämie ausgezeichnet worden, die von der Europäische Union kofinanziert wird.
Aushang - A3 Plakat (Download ausfüllbare Pdf-Datei)
Beispiel Beschriftung Plakat:
Meistergründungsprämie Berlin
Unser Meisterbetrieb hat eine Meistergründungsprämie erhalten, die mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung ko-finanziert worden ist.
Diese Förderung erhalten Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich innerhalb von vier Jahren nach Ablegung der Meisterprüfung in Berlin erstmalig selbstständig machen in Form eines Zuschusses. Ziel ist es, die Gründung von handwerklichen Unternehmen zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks in Berlin zu stärken.
Hier reichen Sie Ihre Antragsunterlagen ein:
Handwerkskammer Berlin
Abteilung Betriebsberatung
Blücherstraße 68
10961 Berlin
6. Etage
Anmeldung Zimmer 64 A
Download Richtlinie und Antragsformulare
Bei Fragen zur Meistergründungsprämie und weiterem Beratungsbedarf vereinbaren Sie bitte einen kostenfreien Beratungstermin:
Terminvereinbarung
Sekretariat Betriebsberatung
Tel. +49 30 25903 - 467
betriebsberatung@hwk-berlin.de
Förderung der Beratung
Ansprechpartnerin
Meistergründungsprämie
Die Finanzierung der Meistergründungsprämie erfolgt jeweils zur Hälfte durch europäische Fördermittel und durch das Land Berlin.