Ausbildung, Werkstatt, männlich, weiblich, Beruf
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Organisation der Ausbildung

Informationen zur Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)



Im Handwerk unterstützt die überbetriebliche Unterweisung (ÜLU) die betriebliche Ausbildung bei der Qualifizierung in immer anspruchsvolleren Ausbildungsberufen. Sie entlastet Betriebe, sichert Ausbildungsplätze und fördert Lehrlinge. Aus einer zeitgemäßen Ausbildung im Handwerk ist die die überbetriebliche Unterweisung nicht wegzudenken.



Die folgenden Informationen richten sich vorrangig an Ausbilder:

Die Lehrgänge der überbetrieblichen beruflichen Bildung gibt es in jedem Berufsbild für die Grund- (1. Ausbildungsjahr) und Fachstufe (2.-4. Ausbildungsjahr).

Jeder ÜLU-Lehrgang wird durch das Heinz-Piest-Institut (HPI) bundeseinheitlich konzipiert, die Unterweisungs- sowie Durchschnittskostenpläne erstellt und durch das Bundesminsterium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) genehmigt.

Termine und weiterführende Informationen zu den einzelnen ÜLU-Bausteinen erhalten Sie über die entsprechenden Innungen bzw. Lehrgangsveranstalter.



Kosten der ÜLU-Lehrgänge

Die Kosten für die Teilnahme an den ÜLU-Lehrgängen werden von den Ausbildungsbetrieben getragen und können durch Zuschüsse des Bundes und des Landes ermäßigt werden.

Im Rahmen der Förderung werden die Kosten der ÜLU-Lehrgänge zu ca. einem Drittel durch die Handwerksbetriebe, in denen die Auszubildenden lernen, und zu ca. zwei Dritteln aus Bundes- und Landesmitteln getragen.

Für die Grundstufe stellt die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) Fördermittel zur Verfügung, für die Fachstufe das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die SenASGIVA (60% Bundesmittel).

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.



Dokument zur ÜLU 

Förderungsvoraussetzungen ÜLU



Kontakte



Fördergeber

LOGO BMWi 2022 Farbe

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung - ab 2023

















Tischler, Auszubildende, Planung, Ausbildung, Werkstatt, Handwerker, digitaler Tablet-Computer, Technologie, Holz, männlich, weiblich
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Berufsschule



Freistellungsanspruch von Auszubildenden während der Berufsschulzeiten (§15 BBiG)

Die Regelungen für die Freistellung und Anrechnung des Berufsschulunterrichtes auf die Arbeitszeit werden für Jugendliche und Erwachsene vereinheitlicht. 

Beschäftigungsverbot von Auszubildenden vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht

Freistellung für die Teilnahme am Berufsschulunterricht

  • an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden (mind. Je 45 Minuten) einmal in der Woche
  • bei einem weiteren Berufsschultag in der gleichen Woche kann eine Rückkehr in den Betrieb erforderlich werden
  • in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mind. 25 Stunden an mind. fünf Tagen
  • an dem Arbeitstag unmittelbar vor schriftlichen Abschlussprüfungen




Ausbildung im Verbund – ein kreativer Weg zu den Fachleuten von morgen



Die Verbundausbildung hilft bei der Fachkräftesicherung, wenn in einem Unternehmen nicht alle Fachkenntnisse und fachpraktischen Fertigkeiten entsprechend der Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf vermittelt werden können. Mit einem geeigneten Partner*in an der Seite muss kein*e Unternehmer*in darauf verzichten, die eigenen Fachkräfte selbst auszubilden.

Seit 2014 berät ein Team aus 4 auf die verschiedenen Wirtschaftsbranchen der Stadt spezialisierten Berater*innen Unternehmen rund um das Thema Berufsausbildung in betrieblichen Verbünden. Es werden in Abstimmung mit den Ausbildungsberatern der Kammern Synergien in Betrieben für zusätzliche Ausbildungsplätze und gemeinsam mit den Fachleuten in Unternehmen, Innungen und Verbänden zusätzliche Module zur Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung entwickelt.

Angebot an die Unternehmen

  • Unterstützung bei der Suche nach Verbundpartnern auf der Grundlage der inhaltlichen Vorgaben gemäß der jeweiligen Ausbildungsordnung.
  • Unterstützung bei der Vertragsgestaltung zwischen den Verbundpartnern.
  • Unterstützung bei der Klärung von Fragen während des Ausbildungsverlaufes und der Beantragung von Fördermitteln.
  • Vermittlung von Ansprechpartnern für das Finden geeigneter Auszubildender, die Gewährung ausbildungsbegleitender Hilfen, die Lösung von kritischen Situationen innerhalb der Ausbildung.

Alle Angebote für Verbundausbildung können seit September 2015 in eine online-Datenbank (Marktplatz-Verbundausbildung.de) eingestellt werden, um die direkte Abstimmung gemeinsamer Ausbildung zwischen den Unternehmen zu ermöglichen.

Das Projekt „Verbundberatung“ wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert. Träger des Projektes ist der Verein zur Förderung der beruflichen Bildung Berlin e.V. (vfbb), dessen Mitglieder die Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK Berlin), die Handwerkskammer Berlin, der Verband der Freien Berufe in Berlin e.V. (VfB) sowie die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB) sind.

Weitergehende Informationen und Ansprechpartner*innen finden Sie auf den Internetseiten der Verbundberatung Berlin.



Teilzeitausbildung



Seit 2005 kann die betriebliche Ausbildungszeit im Rahmen der Teilzeitausbildung  gekürzt werden. Die neue Vorschrift vom 01.01.2020 ermöglicht mit erleichterten Voraussetzungen nun einem größeren Personenkreis die Teilzeitausbildung (§7a BBIG)

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Jeder kann eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren. (aus gesundheitlichen Gründen, aufgrund von Lernschwierigkeiten, wegen Behinderung etc.)
  • Einzige Voraussetzung: Auszubildende und Betrieb müssen sich einig sein.
  • Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent betragen
  • Dabei verlängert sich im Gegenzug die Ausbildungsdauer um die gekürzte Zeit, maximal aber um das Eineinhalbfache der Regelausbildungszeit.
  • Eine Verlängerung der Höchstdauer ist bis zur nächsten Abschlussprüfung möglich.
  • Bei der Berechnung der Ausbildungsdauer ist am Ende auf ganze Monate abzurunden.

Weitere Informationen erhalten Sie von der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Berlin.



Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten (AfL)



Bei allen strittigen Auseinandersetzungen innerhalb eines Ausbildungsverhältnisses kann dieser Ausschuss sowohl von dem betroffenen Auszubildenden als auch von dem Ausbilder angerufen werden. Im Vermittlungsgespräch versucht ein Gremium aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung gemeinsam mit den Betroffenen einen für alle Beteiligten akzeptablen Kompromiss zu erarbeiten. 

Soweit es sich um Ansprüche auf Vergütung aus einem beendeten Ausbildungsverhältnis handelt, können diese unmittelbar beim zuständigen Arbeitsgericht Berlin geltend gemacht werden. 

Die schriftliche Anrufung des Ausschusses erfolgt durch Antragstellung bei der Geschäftsstelle des Ausschusses. 

Die Verhandlung vor dem Ausschuss ist nicht öffentlich. Im mündlichen Verfahren werden beide Beteiligten angehört. Sinn und Zweck dieses Verfahrens ist die gütliche Beilegung des Streits. Die Kosten des Verfahrens trägt jeder Beteiligte selbst.

Dokumente

AfL Antrag

AfL Verfahrensordnung



Kontakt

afl@hwk-berlin.de



Sicherung des Ausbildungserfolgs



Insbesondere für lernschwächere Auszubildende bieten die Arbeitsagentur und das Land Berlin umfangreiche Unterstützungsangebote an. Ziel der nachfolgend aufgeführten Angebote ist es, Ausbildungsabbrüche zu verhindern und den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen.



Assistierte Ausbildung

Im Fokus der Assistierten Ausbildung stehen Betriebe, die trotz mangelnder Personalkapazitäten Jugendlichen mit Startschwierigkeiten eine Ausbildung ermöglichen. Unterstützung erhalten diese Betriebe von einem weiteren Partner. Ein Bildungsträger bietet entsprechend passende Dienstleistungsangebote an.

Auf der folgenden Seite sind für Sie weitere Informationen zusammengestellt.



Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) der Arbeitsagentur

Mit den Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) der Arbeitsagentur sollen Jugendliche unterstützt werden, deren Ausbildungsabschluss infolge schulischer Defizite oder sozialer Schwierigkeiten gefährdet ist.

Sie erhalten hier weitergehende Informationen.



Landesprogramm Mentoring

Im Landesprogramm Mentoring werden Projekte gefördert, die dazu beitragen, Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren. Abbruchgefährdete Jugendliche sollen mittels der Begleitung durch ehrenamtlich tätige Mentorinnen und Mentoren so gestärkt werden, dass sie ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren können. Die SPI Consult GmbH wurde durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen mit der Koordinierung und Umsetzung des Programms beauftragt.

Sie finden hier Ansprechpartner*innen und weiterführende Informationen.



Projekt Vera des Senioren Experten Service

Der Senior Experten Service (SES) ist die Stiftung der Deutschen Wirtschaft für internationale Zusammenarbeit GmbH und eine gemeinnützige Gesellschaft. Er bietet interessierten Menschen im Ruhestand die Möglichkeit, ihre Kenntnisse und ihr Wissen an andere im Ausland und in Deutschland weiterzugeben. Ehrenamtlich tätige Seniorinnen und Senioren unterstützen Jugendliche während der Ausbildung.

Sie finden hier Ansprechpartner*innen und weiterführende Informationen.