Unzufrieden mit einem Handwerksbetrieb?Verbraucherbeschwerden
Allgemeines
Unsere Beschwerdestelle eröffnet den Weg für eine schnelle, unbürokratische und kostengünstige Konfliktlösung zwischen Handwerksbetrieben und ihrer Kundschaft - außerhalb der Gerichte.
Beschwerdestelle
Die Handwerkskammer Berlin ist gesetzlich zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen selbstständigen Handwerker*innen und ihren Kund*innen berechtigt und hat zu diesem Zweck eine Beschwerdestelle eingerichtet. Sie eröffnet den Weg für eine schnelle, unbürokratische und kostengünstige Konfliktlösung außerhalb der Gerichte. Ziel ist es, Streitigkeiten zwischen Handwerker*innen und Kund*innen außergerichtlich zu klären.
Es handelt sich um ein formloses Verfahren, bei dem eine kurze Sachverhaltsschilderung und die Bitte um Vermittlung genügen. Hilfreich ist es, wenn Sie in der Beschwerde möglichst genaue Angaben zum Inhaber bzw. zur Inhaberin des Betriebes machen oder die betreffende Rechnungskopie mit senden.
Das Vermittlungsverfahren ist gebührenfrei. Dieser Service bietet handfeste Vorteile: Wer die Vermittler der Handwerkskammer anruft, statt vor Gericht zu ziehen, spart Zeit, Nerven und in der Regel auch Geld. Natürlich kann die Kammer keinen Mitgliedsbetrieb zu einem bestimmten Verhalten zwingen, sie wirkt vielmehr auf eine Einigung der Parteien hin. Sollte der Streit nicht beigelegt werden können, bleibt der Gang vor das Gericht offen.
Bitte beachten Sie, dass die Handwerkskammer nur ihre Mitglieder (die Handwerker*in) rechtlich beraten darf. Kund+in bzw. Verbraucher*in können sich bei rechtlichen Fragen an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden.
Die Handwerkskammer Berlin hat leider nicht die Möglichkeit, die von Handwerksbetrieben gestellten Rechnungen - bzw. auch nur einzelne Rechnungsposten - auf deren Richtigkeit oder Angemessenheit zu überprüfen. Sie besitzt insoweit keine eigenen Sachverständige oder hinreichende gleichwertige personelle Kapazitäten.
Zur Rechnungsüberprüfung kann allerdings ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger herangezogen werden. Wir führen eine stets aktuelle Liste der von uns vereidigten Sachverständigen, aus der wir Ihnen gerne einen für Sie passenden Fachmann benennen können. Gerne können Sie auch selbst direkt in unserer Sachverständigendatenbank recherchieren:
Beachten Sie, dass die Beauftragung von Sachverständigen für Sie als Auftraggeber kostenpflichtig ist!
Die folgenden Innungen bieten zudem eine Schieds- bzw. Schlichtungsstelle bei Beschwerden über Ihre Mitglieder an:
Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Berlin
Obentrautstr. 16-18
10963 Berlin
Geschäftsführer: Herr Rau
Telefon: (030) 2 59 05-0
Fax: (030) 25 90 51 00
E-Mail: k.hanft(at)kfz-innung-berlin.de
Internet: www.kfz-innung-berlin.de
Baugewerks-Innung Berlin
Nassauische Str. 15
10717 Berlin
Telefon: (030) 86 00 04-0
Fax: (030) 86 00 04-12
E-Mail: info(at)fg-bau.de
Internet: www.baugewerks-innung.de
Textilreiniger Innung Berlin-Brandenburg
Ritterstraße 28
10969 Berlin
Telefon: (030) 219 550 93
E-Mail: info(at)textilreiniger-bb.de
Internet: www.textilreiniger-bb.de
Landesinnung des Dachdeckerhandwerks Berlin
Nicolaistr. 5+7
12247 Berlin
Telefon: (030) 771 00 70
Fax: (030) 771 70 86
E-Mail: info(at)berliner-dachdecker.de
Internet: www.berliner-dachdecker.de