Meister- und MeisterinnenBONUSBonus in Höhe bis zu 6.000 Euro für den Meisterabschluss
Mit dem Meister- und MeisterinnenBONUS Berlin beabsichtigt das Land Berlin in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Berlin eine erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung mit einem rückzahlungsfreien Bonus zu fördern.
Wie hoch ist der Förderbetrag?
Der Bonus beträgt grundsätzlich 5.000 EUR pro bewilligten Antrag. Für Frauen, die einen Meisterabschluss in einem frauenatypischen Handwerksberuf abgelegt haben, kann der Bonus um 1.000 Euro erhöht werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Meisterprüfung muss grundsätzlich ab 01.01.2024 im Land Berlin erfolgreich abgelegt sein. Maßgeblich ist das Datum der Feststellung des Prüfungsergebnisses. Etwas anderes gilt, sofern die Prüfung im Land Berlin nicht angeboten wird.
Der Meister- und MeisterinnenBONUS bzw. ein vergleichbarer Bonus darf für denselben Abschluss nur in einem Bundesland in Anspruch genommen werden.
Weiterhin müssen neben der bestandenen Meisterprüfung der Hauptwohnsitz oder der Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses (siehe Datum im Meisterprüfungszeugnis) im Land Berlin liegen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie in der nachfolgend beigefügten Richtline zum Meister- und MeisterinnenBONUS.
Welche Unterlagen sind mit dem Antragsformular einzureichen?
Neben dem im Folgenden angehängten Antragsformular sind weitere Unterlagen beizufügen:
- eine Kopie des Meisterprüfungszeugnisses,
- ein Identitätsnachweis (Kopie des Personalausweises oder Reisepasses),
- ein Nachweis des Hauptwohnsitzes in Berlin zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses (Kopie des Personalausweises oder Reisepasses oder eine erweiterte Meldebescheinigung) oder
- ein Nachweis des Beschäftigungsortes in Berlin zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses (aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers oder Lohnbescheinigung).
Wo ist das Antragsformular mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen?
Bitte senden Sie diese Unterlagen zeitnah, für eine Bearbeitung in 2024 bis spätestens 13.12.2024, mit Ihrer Originalunterschrift an die Handwerkskammer Berlin, Meisterbonus, Blücherstraße 68, 10961 Berlin.
Zudem empfehlen wir Ihnen, Ihre Unterlagen vorab an die unten angegebene Email-Adresse zu übermitteln, um die Bearbeitung Ihres Antrags zu beschleunigen.
Die Handwerkskammer Berlin prüft die Voraussetzungen und teilt der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) das Ergebnis der Prüfung mit. Über den Antrag entscheidet auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen die SenWiEnBe (Bewilligungsbehörde) durch einen Bescheid.
Der Bonus wird von der Landeshauptkasse Berlin auf das im Antrag angegebene Konto der Antragsstellenden überwiesen.
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen zum Meister- und MeisterinnenBONUS wenden?
Ihre Anfragen senden Sie bitte per E-Mail an die Handwerkskammer Berlin. Die Adresse lautet:
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bonus besteht nicht.