Übernehmen Sie Verantwortung für die Fachkräfte von morgenFortbildungsprüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
Wir informieren Sie gern über die Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungstermine und Prüfungskosten.
Allgemeine Informationen
Die Ausbilder und Ausbilderinnen tragen maßgeblich zur Ausbildungsqualität bei. Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) regelt, über welche persönlichen und fachlichen Kenntnisse sie verfügen müssen und wie diese nachzuweisen sind.
Wenn Sie die Ausbildung zum*r Ausbilder*in anstreben, sollten Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Idealerweise ist Ihr Abschluss in dem Beruf, in dem Sie die Fachkräfte von morgen ausbilden möchten, da Sie die entsprechenden fachlichen Kompetenzen nachweisen müssen.
Bereiten Sie sich auf die Prüfung vor!
Um sich optimal auf die Fortbildungsprüfung vorzubereiten, bietet Ihnen das Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) Vorbereitungskurse an.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Im schriftlichen Teil der Prüfung sind fallbezogene Aufgaben aus den folgenden Handlungsfeldern zu bearbeiten:
Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen
Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen
Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Unterweisung/Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählen Sie eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Unterweisung/Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und die Gestaltung der Ausbildungssituation sind im anschließenden Fachgespräch zu erläutern.
Kosten für die Fortbildungsprüfung
Die Fortbildungsprüfung ist kostenpflichtig und wird gemäß dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Berlin abgerechnet. Die Prüfung und die damit verbundenen Gebühren sind unabhängig von einer Kursteilnahme.
Füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung AEVO vollständig aus.
Geben Sie Ihren kompletten Namen (wie im Ausweisdokument), Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort und Ihre Meldeadresse (Postanschrift) an. Beachten Sie, dass unvollständige Angaben zur Verzögerung der Zulassung führen können.
Drucken und unterschreiben Sie den Zulassungsantrag.
Füllen Sie das Online-Formular aus und laden den Zulassungsantrag im vorgesehenen Feld hoch.
Zulassung und Anmeldung - Fortbildungsprüfung nach der Ausbildereignungsverordnung 2009 (AEVO)
Füllen Sie den Zulassungsantrag und das Onlineformular vollständig und richtig aus! Fehlende Angaben führen zur Verzögerung der Zulassung. Die damit verbundene Nacharbeit kann den gewünschten Prüfungstermin gefährden!
Prüfungsnachweis verloren?
Wenn Sie Ihren Prüfungsnachweis nicht mehr finden, besteht die Möglichkeit eine Ersatzbescheinigung über die bestandene Prüfung fertigen zu lassen. Die Ersatzbescheinigung ist kostenpflichtig. Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Gebührenverzeichnis.
Die Handwerkskammer Berlin berät Sie zu den im Rahmen der Fortbildungsprüfungen möglichen Förderungen. Im Bereich Fördermöglichkeiten haben wir die entsprechenden Informationen für Sie zusammengestellt.
Lassen Sie sich vom Teil IV der Meisterprüfung befreien
Sollten Sie die Fortbildungsprüfung nach der Ausbildereignungsverordnung im Zusammenhang mit Ihrer Meisterprüfung erfolgreich ablegen, werden Sie (auf Antrag) vom Prüfungsteil IV der Meisterprüfung "befreit". Die Prüfungsnoten/-ergebnisse der AEVO-Prüfung werden nicht im Meisterzeugnis angegeben. Diese werden Ihnen in einem separaten Zeugnis über die abgelegte Fortbildungsprüfung ausgewiesen.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Meisterprüfung eine Zulassung benötigen. Weitere Informationen über Zulassung und Anmeldung zur Meisterprüfung im Bezirk der Handwerkskammer Berlin erhalten Sie auf unserer Website Meister*in im Handwerk.