Zuschüsse für Ausbildungsbetriebe
Finanzielle Förderung für Handwerksbetriebe
Förderung der Berufsausbildung in Berlin (FBB)
Das Programm zur Förderung der Berufsausbildung in Berlin (FBB) der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales richtet sich an Berliner Betriebe aus der privaten Wirtschaft – Industrie, Handel, Handwerk, Land- und Forstwirtschaft – sowie an die freien Berufe. Zuständige Stelle für Anträge und Anfragen ist die Handwerkskammer Berlin.
Sie erhalten hier weitergehende Informationen zum Förderprogramm.
Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
Mit dem am 03. Juni 2020 vom Koalitionsausschuss beschlossenen Konjunkturpaket hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen und auf die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen stimulierend Einfluss zu nehmen.
Sie erhalten hier weitergehende Informationen zum Förderprogramm.
Finanzielle Hilfe für Auszubildende
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung und für Teilnehmer an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB).
Sie muss nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung ist, das die Teilnehmer während der Berufsausbildung bzw. berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) nicht bei den Eltern wohnen.
Antragstellung
Die Antragstellung der Berufsausbildungsbeihilfe erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Sie gelangen hier zum Webauftritt der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Hinweis: BAB wird frühestens ab Beginn des Monats der Beantragung gewährt. Nach Möglichkeit sollte die Beihilfe der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu Beginn einer Ausbildung beantragt werden.